Justiz

Nach Raser-Unfall auf A 65: Landgericht Frankenthal verhängt Haftstrafe

Seine Lebensgefährtin drohte, Schluss zu machen - und Maximillian W. beschleunigte sein Auto auf der A 65 auf 250 km/h. Bei Mutterstadt kam es zu einem Crash mit vier Autos. Jetzt ist W. verurteilt worden

Von 
Filip Bubenheimer
Lesedauer: 
Bereits Revision angekündigt: Maximilian W. und sein Verteidiger Manfred Zipper vor dem Landgericht Frankenthal. © Filip Bubenheimer

„Das geht nicht weiter so, das war’s mit uns“: Für Maximilian W., so das Landgericht Frankenthal, genügten diese Worte seiner damaligen Lebensgefährtin, um das Gaspedal seines Audi RS 3 bis zum Anschlag durchzudrücken und mit Tempo 250 im Dunkeln über die A 65 zu rasen. Bei Mutterstadt endete die Fahrt mit einem Crash.

Wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrerflucht und drei Körperverletzungen hat das Gericht W. am Dienstag zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Verteidiger Manfred Zipper kündigte an, Revision einzulegen.

Der Mannheimer Morgen auf WhatsApp



Auf unserem WhatsApp-Kanal informieren wir über die wichtigsten Nachrichten des Tages, empfehlen besonders bemerkenswerte Artikel aus Mannheim und der Region und geben coole Tipps rund um die Quadratestadt

Jetzt unter dem Link abonnieren, um nichts mehr zu verpassen

Am 6. Mai 2023 kam es laut Vorsitzender Richterin Mirtha Hütt auf dem Nachhauseweg von einem Restaurantbesuch zum Streit zwischen W. und seiner Partnerin auf dem Beifahrersitz. W. schlug seiner Freundin mit der Faust ins Gesicht, riss ihr Haare aus. Sie werde Schluss mit ihm machen, kündigte diese an.

„Das war’s mit uns? Dann bringe ich uns um“, habe W. entgegnet und den Audi „bis zur absoluten Maximalgeschwindigkeit“ beschleunigt, so Hütt. Trotz der Drohung habe es sich aber nicht um einen versuchten Mord – einen „Mitnahmesuizidversuch“ – gehandelt. Auch die Staatsanwaltschaft hatte diesen Vorwurf während der Hauptverhandlung fallengelassen. W. wollte keinen Unfall verursachen, so Hütt, sondern seiner Freundin „Angst einjagen“. Dafür spreche etwa, dass W. schon früher Suiziddrohungen als „Manipulationsmittel“ eingesetzt habe.

Außerdem versuchte W., der Alkohol und Kokain intus hatte, in letzter Sekunde einen Unfall zu verhindern. Als hinter einer Kuppe auf beiden Spuren zwei viel langsamere Autos vor dem Audi auftauchten und es zum Bremsen zu spät war, versuchte der nicht angeschnallte W., seinen Wagen durch die Lücke zwischen dem Hyundai und dem Golf hindurchzusteuern. W. streifte eine Felge des Hyundai; es kam zum Crash, bei dem vier Autos beschädigt wurden, dank enormen Glück aber niemand verletzt wurde.

Landgericht Frankenthal: Weitere Attacken auf Lebensgefährtin beeinflussen Strafmaß

Schwerer als die Unfallfahrt fiel für die Länge der Strafe ins Gewicht, dass W. seine Partnerin nicht nur im Auto schwer verprügelte, sondern auch sofort nach dem Crash und später in deren Wohnung. Bei W.’s letztem, besonders massiven Gewaltausbruch mit Faustschlägen und Bissen erlitt sie unter anderem eine Kreuzbandruptur. „Die Narben werden sie ein Leben lang zeichnen“, so Hütt.

Zugute hielt das Gericht dem Angeklagten unter anderem sein Geständnis und dass er seine frühere Partnerin, die als Nebenklägerin auftrat, im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs entschädigt hatte – laut Anwalt Zipper mit 57 000 Euro.

Mehr zum Thema

Justiz

Prozess um schweren Unfall auf der A 65: "Dies ist der letzte Knall"

Veröffentlicht
Von
Agnes Polewka
Mehr erfahren
Justiz

Versuchter Mord auf A65 bei Mutterstadt? - „Es war eine kranke Beziehung“

Veröffentlicht
Von
Agnes Polewka
Mehr erfahren
Justiz

Raserunfall auf der B 44: Ein hart erkämpftes Urteil

Veröffentlicht
Von
Agnes Polewka
Mehr erfahren

Solange der vorbestrafte W. aber nicht lerne, mit seinen „Emotionen und solchen Konfliktsituationen“ umzugehen, sei es nur „eine Frage der Zeit“, bis es wieder zu Gewalttaten komme, betonte Hütt – und ermahnte den Angeklagten: „Sie brauchen auch nicht zu lächeln!“

Verärgert war Hütt über den Umgang W.‘s und seines Verteidigers mit der früheren Partnerin W.’s – ein derartiges Verhalten schrecke Opfer häuslicher Gewalt von Strafanzeigen ab. So sei die Glaubwürdigkeit von W.‘s Partnerin bezweifelt worden, weil sie sich nach der Unfallfahrt zunächst nicht von ihm getrennt hatte. „Man kann sich darüber wundern, man kann’s aber auch einfach lassen“, so Hütt. Darüber könne man durchaus „sein Unverständnis“ äußern, befand hingegen Zipper.

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen