Frankenthal. „Er ist kein gottgleiches Wesen, er ist nicht unverwundbar und nicht unsterblich“, sagt Staatsanwältin Esther Bechert am Dienstag im Sitzungssaal 1 des Frankenthaler Landgerichts in der Schlussphase eines Prozesses, der um einen schweren Verkehrsunfall kreist - und um die Gewalt davor und danach. Die Staatsanwältin fordert vier Jahre und vier Monate Haft für den heute 24-jährigen Angeklagten, unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Körperverletzung.
Angeklagter soll Auto auf 250 Studenkilometer beschleunigt haben
Was war passiert? Am 6. Mai 2023 soll der angeklagte Maximilian W. mit seinem Audi RS 3 von Mannheim Richtung Pfalz gefahren sein. Neben ihm im Auto saß seine damalige Partnerin. Das Paar geriet laut Staatsanwaltschaft während der Fahrt in Streit. Die Auseinandersetzung soll schließlich eskaliert sein, W. schlug der fast 20 Jahre älteren Frau laut Staatsanwaltschaft mit der Faust ins Gesicht und zog sie an den Haaren, riss ihr welche aus, woraufhin die Frau sagte, sie werde sich von ihm trennen. Darauf soll der 24-Jährige angedroht haben, sie beide umzubringen.
Wäre der Angeklagte nur zehn Zentimer weiter rechts gefahren, hätten die Insassen des Hyundai i10 laut dem Sachverständigen den Aufprall nicht überlebt - er hat großes Glück, nicht mit dieser Schuld leben zu müssen.
Laut dem Gutachten eines Kfz-Sachverständigen beschleunigte W. sein Fahrzeug auf rund 250 Stundenkilometer, streifte dabei die Felge eines Kleinwagens, Trümmerteile flogen auf die Fahrbahn, der Audi schlitterte an der Leitplanke entlang. Funken sprühten - Videoaufnahmen des Crashs waren bereits am ersten Prozesstag Ende April im Gerichtssaal zu sehen.
„Wäre der Angeklagte nur zehn Zentimer weiter rechts gefahren, hätten die Insassen des Hyundai i10 laut dem Sachverständigen den Aufprall nicht überlebt - er hat großes Glück, nicht mit dieser Schuld leben zu müssen“, sagt die Staatsanwältin am Dienstag.
Zeugen: Angeklagter schlägt und tritt seine Partnerin am Unfallort
Bis heute hätten einige der Unfallbeteiligten das Geschehen nicht verarbeitet. „Wir haben von einem Zeugen gehört, dass er Schlafstörungen hat“, so Bechert. Außerdem sei ein erheblicher Sachschaden entstanden. Und auch was danach passierte, ging Zeugen während des Prozesses sichtbar nah. Eine Zeugin berichtete mit bebender Stimme, wie sie sich in ihrem Auto einschloss, verängstigt war, weil Maximilian W. auf seine Partnerin losgegangen sei. Noch an der Unfallstelle habe er seine damalige Lebensgefährtin getreten und geschlagen, anschließend sei er vom Unfallort geflüchtet.
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Erst dreieinhalb Monate danach trennten sich Maximilian W. und die Frau nach einem Streit, bei dem sie unter anderem eine Kreuzbandruptur erlitt. Später musste sie deshalb operiert werden. Im Spätsommer erstattete sie Anzeige, die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf - und erhob Anklage wegen versuchten Mordes. Ein Tötungsvorsatz habe sich nicht nachweisen lassen, sagt Staatsanwältin Esther Bechert und fordert, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. „Aus der Erfahrung der letzten Jahre kann ich sagen: Dies ist der letzte Knall, den er nutzen kann, um sein Leben halbwegs in gerade Bahnen zu lenken.“
Angeklagter mehrfach vorbestraft
Maximilan W. ist laut Gericht mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung, Besitz von Betäubungsmitteln, einer Alkoholfahrt und Beleidigungen. Zur Zeit des Unfalls verbüßte er eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. W. räumte während des Prozesses alle Vorwürfe ein und entschuldigte sich bei den Unfallbeteiligten - und seiner Ex-Freundin. Laut seinem Verteidiger Manfred Zipper aus Schwetzingen hat er im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs 57 000 Euro an die Frau überwiesen.
Zipper fordert für seinen Mandanten eine zweijährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Maximilian W. habe sich während der Unfallfahrt überschätzt, er sei enthemmt gewesen, habe zuvor Wein und Kokain konsumiert. Die Psychiatrische Sachverständige habe W. bescheinigt, aufbrausend, emotional, rechthaberisch zu sein.
Für jemanden wie ihn seien sechseinhalb Monate Untersuchungshaft „kein Pappenstiel“, er sei dort zur Einsicht gekommen, dass man keine Frauen schlage, Unfälle baue und unter Drogen- und Alkoholeinfluss Auto fahre. W. sei kooperativ und werde von seiner Familie unterstützt, so der Verteidiger. Ein Urteil soll am 28. Mai fallen.
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