Justiz

Missbrauchsfall von Edenkoben: Hohe Haftstrafe und Sicherungsverwahrung gefordert

Nach sieben Verhandlungstagen neigt sich der Prozess um den sexuellen Missbrauch eines Mädchens in Edenkoben seinem Ende entgegen. Diese Strafe fordert die Staatsanwaltschaft für den 62-jährigen Angeklagten

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Agnes Polewka
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Der Angeklagte Arthur K. verbirgt im Missbrauchsprozess von Edenkoben sein Gesicht hinter einem Aktendeckel, als er mit seiner Verteidigerin Gabriele Haas spricht. © U. Anspach/dpa

Edenkoben. Im Prozess um den sexuellen Missbrauch eines Mädchens in Edenkoben hat die Landauer Staatsanwaltschaft am Mittwoch beantragt, den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren zu verurteilen - wegen der Tat am 11. September 2023 und drei Verstößen während der Führungsaufsicht.

Außerdem beantragte Oberstaatsanwältin Anne Herrmann die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung. Dies bestätigte eine Sprecherin der Landauer Staatsanwaltschaft auf Anfrage dieser Redaktion, weil die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden.

Urteil im Missbrauchsverfahren am Donnerstagnachmittag erwartet

Damit folgte Oberstaatsanwältin Anne Herrmann den Ausführungen des Psychiatrischen Sachverständigen Ralf Werner aus Bingen. Der Psychiater und Neurologe hatte am sechsten Verhandlungstag deutliche Worte für den Angeklagten gefunden. „Herr K. fehlt es an Empathie, er ist gefühlskalt, er zeigt eine völlige Empathielosigkeit gegenüber dem vermutlich traumatisierten Kind“, sagte der Psychiater.

Der Angeklagte muss sich vor dem Land-gericht in Landau verantworten. © Venus

Schwere seelische Erkrankungen oder Suchterkrankungen habe er nicht festgestellt. Werner ging von der vollen Schuldfähigkeit des Mannes aus und beschrieb in seinem Gutachten frühere Straftaten des Mannes, der fast sein halbes Leben im Gefängnis verbrachte.

Angeklagter hätte elektronische Fußfessel tragen müssen

Die Prognose, dass Arthur K. keine weitere Straftat, insbesondere keine weitere Sexualstraftat begehen werde, sei außergewöhnlich schlecht, sagte der Sachverständige und empfahl die Sicherungsverwahrung. Im Fall der Sicherungsverwahrung dürfen Straftäter auch nach Ende der regulären Haftstrafe nicht frei kommen - zum Schutz der Allgemeinheit.

Zum Zeitpunkt der Tat hätte Arthur K. laut Frankenthaler Staatsanwaltschaft eigentlich eine elektronischen Fußfessel tragen müssen. K. soll sich aber geweigert haben, diese anzulegen.

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Zu Prozessbeginn sagte der 62-Jährige, er habe einen entsprechenden Bescheid erst am 19. September bekommen. Da saß er aber schon wieder in Haft. Auch soll er sich - trotz Kontaktverbots - immer wieder Minderjährigen genähert haben. In den vergangenen zehn, zwölf Jahren fiel K. laut dem Psychiatrischen Sachverständigen immer wieder durch Weisungsverstöße auf.

Vorwurf: Zehnjähriges Mädchen in Auto gezerrt 

Seit Anfang März muss sich der 62 Jahre alte Arthur K. vor dem Landgericht in Landau verantworten, weil er am 11. September 2023 ein zehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg in Edenkoben mit Gewalt in sein Auto gezerrt haben soll. Laut Anklage brachte er das Kind anschließend in ein leerstehendes Gebäude, wo das Mädchen Opfer sexueller Gewalt wurde. Nach einer Verfolgungsfahrt wurde der mehrfach auch wegen Sexualstraftaten verurteilte Mann festgenommen und das Kind befreit. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt.

Am Donnerstag soll die Verteidigerin des Angeklagten, Gabriele Haas aus Ludwigshafen, ihren Schlussvortrag halten - die Öffentlichkeit ist auch hier vom Prozess ausgeschlossen. Ein Urteil wird für den Donnerstagnachmittag erwartet, die Urteilsbegründung soll in Teilen öffentlich erfolgen.

Redaktion

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