Bildung - Nach einer VGH-Entscheidung passt das Land die Corona-Verordnung für Studentinnen und Studenten an – 2G bleibt möglich

Mannheimer Hochschulen reagieren gelassen auf 2G-Regel

Von 
Sebastian Koch und Julius Paul Prior
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An der Heidelberger Universität müssen alle Studierenden einen 2G-Nachweis am Eingang ins Hauptgebäude vorzeigen. © Philipp Rothe

Heidelberg/Mannheim. Was im ersten Moment in der Umsetzung noch recht kompliziert klang, entpuppte sich im weiteren Verlauf nun wohl doch als weniger umständlich: Die großen Hochschulen der Region jedenfalls reagieren mit einiger Gelassenheit auf die jüngsten Entwicklungen rund um die Frage, ob für das erfolgreiche Studium nun 2G oder doch „nur“ 3G nötig ist.

Zum Hintergrund: Nachdem der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) vergangene Woche die 2G-Regelung für Studentinnen und Studenten in Präsenzveranstaltungen zunächst gekippt hatte, konkretisierte das Wissenschaftsministerium des Landes die Corona-Verordnung so, damit auch Ungeimpfte weiter am Studienbetrieb teilnehmen können (siehe Kasten). Unter den nun geltenden Bedingungen setzen Hochschulen in Mannheim und Heidelberg bei Präsenzveranstaltungen weiter fast ausschließlich auf 2G und binden Ungeimpfte (weiterhin) online mit ein.

Mannheim in Prüfungsphase

So bezeichnet etwa das Rektorat der Pädagogischen Hochschule (PH) Heidelberg die Präzisierung der Verordnung auf Anfrage dieser Redaktion als „sachgerecht“. Auch die Universität Mannheim begrüßt die Anpassung: „Die Präzisierung hilft uns und allen anderen Universitäten dabei, das kommende Semester zu planen.“ Es sei nun klar, welche Ersatz-Angebote für die Präsenzlehre man vorbereiten müsste, „sollte ein reines Präsenzsemester aufgrund der Infektionslage nicht möglich sein“.

Corona-Verordnung angepasst

  • Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hatte am Freitag die 2G-Regelung an Hochschulen in Baden-Württemberg nach einem Eilantrag eines Pharmazie-Studenten vorläufig gekippt.
  • 2G war mit der Alarmstufe II Ende November eingeführt worden, die Hochschulen waren per Verordnung dazu verpflichtet worden, die Nachweise zu kontrollieren. Von der 2G-Regelung ausgenommen waren Prüfungen, der Besuch von Bibliotheken und Laborpraktika.
  • Laut VGH habe die in der Corona-Verordnung Studienbetrieb verankerte 2G-Regel „in schwerwiegender Weise“ in das Grundrecht eingegriffen, seine Ausbildungsstätte frei wählen zu dürfen. Die Beschränkung könne dazu führen, dass das Studium verlängert werden könne oder der Studienerfolg sogar insgesamt gefährdet sei, argumentierten die Richterinnen und Richter – und forderten das Land auf, Maßnahmen zu präzisieren, um ein Studium auch Nicht-Immunisierten zu ermöglichen.
  • Das Land hatte daraufhin die Corona-Verordnung Studienbetrieb überarbeitet. Unter Paragraf 2, Absatz 5, in der seit 20. Dezember geltenden neuen Verordnung ist laut Universität Mannheim nun etwa das Bereitstellen eines „adäquaten Online-Lehrangebots für alle Studierenden, die nicht vor Ort sein können“ schriftlich festgehalten. Damit kann bei Präsenzveranstaltungen weiterhin 2G gelten. (seko)

Anders als an den anderen Universitäten im Land werden in Mannheim bereits Prüfungen geschrieben – die Universität richtet sich nach den internationalen Semesterzeiten. Da Prüfungen von der 2G-Regelung ausgeschlossen waren, hätten sich für den aktuellen Betrieb „ohnehin keine Änderungen ergeben“. Auch die Universität Heidelberg muss ihre Abläufe nach eigenen Angaben nicht umstellen

Die Hochschule Mannheim teilt mit, dass das Wintersemester „grundsätzlich weiterhin in Präsenz“ stattfindet. „Aufgrund des angespannten Infektionsgeschehens und der Alarmstufe II“ gelte für alle Präsenzveranstaltungen in Innenräumen sowie bei der Nutzung studentischer Lernplätze die 2G-Regel. Auch an der ebenfalls in Mannheim ansässigen Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) sind die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen und das Nutzen von Lernplätzen „außerhalb der Bibliothek“ nur mit einem Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.

Das Schloss in Mannheim - Sitz der Universität. © Markus Prosswitz / masterpress

Finanzielle Herausforderungen

Auf Nachfrage ergibt sich an fast überall das gleiche Bild: Online-Lehrmaterial ist vorhanden, vielerorts wurde schon vor den Anpassung auch auf hybride Lehre zurückgegriffen. So heißt es von der Universität Heidelberg, dass es Aufzeichnungen der Vorlesungen oder schriftliche Materialien, die den Lehrstoff für Studierende erklärten, die die Präsenzveranstaltungen nicht besuchen können oder wollen, bereits gebe. Die PH Heidelberg teilt mit, dass für hybride Veranstaltungen elf Seminarräume mit einer festen Kameratechnik und sechs mit einem Audiokonferenzsystem zur Verfügung stehen, betont aber: „Alle diese Maßnahmen stellen für die Hochschule erhebliche personelle, finanzielle und auch logistische Herausforderungen dar.“ Schriftliche Unterlagen oder anderweitige Materialien stellen auch DHBW und Hochschule Mannheim zur Einbindung nichtimmunisierter Studenten.

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Ohnehin gehen die Hochschulen von einer hohen Impfquote unter den jungen Menschen aus. Während die Universität Heidelberg davon spricht, dass „mehr als 90 Prozent der Studierenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft sind“, geben DHBW und Hochschule Mannheim Werte von 95 Prozent und mehr an. Die Universität Mannheim hatte im Oktober mitgeteilt, dass fast 98 Prozent der Hörsaalpässe, die sie verwendet, für Geimpfte ausgestellt worden seien.

2G-Regel für Studierende kein Problem

Auch die Studierenden der Universitäten in Mannheim und Heidelberg halten die 2G-Regel für sinnvoll. Das bestätigen der Studierendenrat (StuRa) der Universität Heidelberg und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Mannheim.

„Die meisten Studierenden mögen und wollen Präsenzlehre und fühlen sich durch die 2G-Regelung sicherer“, teilt Stefan Meyer, ein Sprecher des StuRa, auf Anfrage mit. Deshalb begrüßen die Studierenden das Urteil. „Die Studierenden schätzen die Präsenzformate sehr und ziehen sie in der Regel den Online-Veranstaltungen vor“, ergänzt Meyer. Deshalb befürworten die Studierenden ebenfalls den Beschluss der Kultusministerienkonferenz vom 9. Dezember, laut dem die Präsenzlehre aufrechterhalten werden solle, solange dies möglich sei.

Abstand, Maske und 2G. Diese Regeln gelten seit dem 29. November für Präsenzveranstaltungen an Hochschulen und Universitäten. © Philipp Rothe

Studierbarkeit gewährleistet

Auch die nun gemachten Pläne, die die Studiermöglichkeit für nicht-geimpfte Studierende gewährleisten sollen, begrüße der STuRa. Ungeimpfte können die digitalen Angebote der Universität, wie die Aufnahmen, Livestreams oder online gestelltes Unterrichtsmaterial in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeiten habe es jedoch bereits vor der Einführung der 2G-Regel gegeben, teilte eine Sprecherin der Uni Heidelberg mit. Sie seien nun nur „in die Regularien aufgenommen“ worden.

Auch die Studierenden der Universität Mannheim sehen die Einführung der 2G-Regel „relativ kritiklos.“ Das berichtet Frederik Blank, Vorsitzender des dortigen AStA. Die Vorlesungszeit ist in Mannheim bereits vorüber. Deshalb hatten die Studierenden nur etwa zwei Wochen mit der 2G-Regel zu tun. „Diejenigen, die in Präsenz teilgenommen haben, waren zu 98 Prozent sowieso schon geimpft“, erklärt Blank. Rund 7 000 von insgesamt etwa 12 000 Studierenden hatten zu dieser Zeit einen Hörsaalpass, berichtet der AStA-Vorsitzende.

Digitaler Pass

Das zeige, dass die Präsenzlehre von den Studierenden vor den digitalen Lösungen bevorzugt werde – auch wenn die Alternativen von einem nennenswerten Teil der Studierenden angenommen werde. Somit stimmen StuRa und AStA gleichermaßen zu, dass die Präsenzlehre, wenn auch nicht für alle, fortgeführt werden sollte. „Solange die gesundheitliche Sicherheit gewährleistet werden kann“, merkt Blank an.

Deshalb sind auch Stichprobentests nicht mehr erlaubt. Stattdessen müssen alle Studierenden kontrolliert werden. In Mannheim erfolgt dies digital über den Hörsaalpass, über den sich Studierende in den Vorlesungsräumen einchecken. In Heidelberg werden die Studierenden an den Eingängen kontrolliert. „Hierbei geht in der eigentlichen Lehrveranstaltung keinerlei Zeit verloren“, berichtet Meyer von den Erfahrungen mit den Kontrollen.

Redaktion Reporter in der Lokalredaktion Mannheim & Moderator des Stotterer-Ppppodcasts

Ehemalige Mitarbeit

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