Justiz - Wegen versuchten Mordes Verurteilte wollen lange Haftstrafen nicht akzeptieren / Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt

„Likör-Prozess“: Frauen fechten Urteil an

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Dpa
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Eine der Angeklagten spricht während des Prozesses am Landgericht Heidelberg mit ihrem Anwalt. Links im Hintergrund sitzt die zweite Angeklagte. © dpa

Heidelberg. Zwei Frauen, die wegen versuchten Mordes am Ehemann der einen zu langen Haftstrafen verurteilt wurden, fechten die Entscheidung des Landgerichts Heidelberg an. Eine 36-Jährige und ihre 58-jährige Komplizin, die das Gericht eines Mordkomplotts aus Habgier gegen den Ehemann der Jüngeren für schuldig befunden hatte, legten Revision zum Bundesgerichtshof ein. Das teilte das Landgericht auf Anfrage mit. Der Fall wird bei einer Zulassung nicht mehr neu aufgerollt. Das Urteil wird lediglich dahingehend überprüft, ob das Recht richtig angewendet wurde.

Vorwürfe bestritten

Dem Urteil zufolge hatte die Ehefrau den von ihr getrennt lebenden Mann im Mai 2020 mit einem mit Medikamenten versetzten Likör sediert, damit ihre Freundin ihm später im Schlaf die Pulsadern durchschneiden und der Fall wie ein Suizid aussehen konnte. Die 36-Jährige wurde zu elf Jahren und drei Monaten verurteilt. Sie hatte vor Gericht bestritten, mit dem Verbrechen etwas zu tun zu haben, und die Komplizin schwer belastet. Ihr Verteidiger plädierte auf Freispruch. Die 58-Jährige, die dem Mann mit einem Kochfeldschaber einen langen Schnitt am Unterarm beibrachte und - als dieser vor Schmerz aufwachte - floh, erhielt eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Die Verteidigerin hatte eine milde Strafe gefordert.

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Das Tatmotiv war laut Urteil, an das Erbe des vermögenden Handwerkers aus Angelbachtal (Rhein-Neckar-Kreis) heranzukommen. Auslöser war, dass er gerade eine neue Partnerin in seine Familie einführte. Er konnte durch eine Notoperation gerettet werden.

Eher Opfer als Täter

Der Fall hatte für viel Aufsehen gesorgt, geraten doch Frauen eher als Opfer – nicht als Täterinnen – in die Schlagzeilen. Die Zahl der verdächtigen Frauen bei den Delikten Mord und Totschlag pendelt nach Angaben des Landesinnenministeriums in Baden-Württemberg seit Jahren um die 40 – 2020 waren es 45, im Jahr davor 37.

Die Zahl der verdächtigen Männer liegt weit höher mit 334 im vergangenen und 372 im Jahr davor. Auch die Opferzahlen sind bei den Männern größer: 2020 wurden 276 (2019: 272) Männer getötet. 2020 wurden 115 Frauen umgebracht, im Jahr davor 99. lsw

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