Zwei Frauen, die wegen versuchten Mordes am Ehemann der einen zu langen Haftstrafen verurteilt wurden, fechten die Entscheidung des Landgerichts Heidelberg an. Eine 36-Jährige und ihre 58-jährige Komplizin, die das Gericht eines Mordkomplotts aus Habgier gegen den Ehemann der Jüngeren für schuldig befunden hatte, legten Revision zum Bundesgerichtshof ein. Das teilte das Landgericht auf Anfrage
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