Urteil

Heidelberger Parfümflakon-Dieb muss ins Gefängnis

Von 
Michaela Roßner
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Ein mutmaßlicher Ladendieb muss sich vor dem Heidelberger Landgericht verantworten. © Uli Deck

Heidelberg. Wegen räuberischen Diebstahls sowie Diebstahls mit Waffen muss ein 31-Jähriger ein Jahr und elf Monate ins Gefängnis: Die zwölfte Große Strafkammer des Heidelberger Landgerichts hat den Georgier zu einer Haftstrafe verurteilt und die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Sandwich in Heidelberger Supermarkt gegessen

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann, der erst kurze Zeit vor den Taten eingereist war, am 14. November 2022 in einem Kaufhaus am Heidelberger Bismarckplatz elf Parfümflaschen im Wert von 1300 Euro eingesteckt hatte.

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Wenig später verspeiste er in einem Supermarkt ein Sandwich zum Preis von 1,30 Euro, ohne zu bezahlen. In beiden Fällen hatte der Dieb ein kleines Taschenmesser dabei, das er auch gezückt haben soll, als der Kaufhausdieb ihn zur Rede stellte.

Am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte den Diebstahl der Parfümflaschen gestanden und sich bei dem Detektiv entschuldigt. 

Redaktion Redakteurin Metropolregion/Heidelberg

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