St Leon-Rot. Nach der Tötung einer 18-jährigen Schülerin in einem Gymnasium in St. Leon-Rot Ende Januar hat am Dienstag der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter am Heidelberger Landgericht begonnen. Um kurz nach halb neun schloss sich die Tür des Sitzungssaals, das komplette Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit – inklusive Anklageverlesung und Urteilsverkündung. Grund dafür ist laut Gericht, dass ein Teil der Anklage auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 umfasst. Zu diesem Zeitpunkt war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig, deshalb findet der Prozess nicht öffentlich statt.
Tatort Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot - mit Fleischermesser zugestochen
Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte auf Anfrage den Beginn der Verhandlung. Am ersten Prozesstag sei lediglich die Anklage verlesen worden, der Prozess soll am kommenden Dienstag fortgesetzt werden. Insgesamt sind bislang neun Prozesstage angesetzt.
Der 18-jährige Angeklagte muss sich vor Gericht verantworten, weil er am 25. Januar im Aufenthaltsraum des Löwenrot-Gymnasiums in St. Leon-Rot mit einem Fleischmesser auf eine gleichaltrige Mitschülerin losgegangen sein soll. Damit soll er sie so schwer verletzt haben, dass sie starb. Anschließend soll er mit dem Auto geflohen sein. Wegen eines Unfalls mit dem Fluchtfahrzeug im niedersächsischen Seesen wirft die Staatsanwaltschaft ihm zudem gefährliche Körperverletzung vor.
Bereits im November 2023 soll der heute 18-Jährige die junge Frau mit Faustschlägen verletzt haben, weil sie sich von ihm trennen wollte. Die Ermittler hatten nach der Tat bekanntgegeben, das Opfer und der mutmaßliche Täter seien 2023 zeitweilig liiert gewesen.
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