Maßregelvollzug im Heidelberger Gefängnis

Fauler Pelz in Heidelberg: Land sieht keine Genehmigungspflicht

Von 
Bernhard Zinke
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Der Faule Pelz soll bis 2025 für den Maßregelvollzug genutzt werden. © Philipp Rothe

Heidelberg. Im Streit um die vorübergehende Nutzung des ehemaligen Gefängnisses „Fauler Pelz“ am Rande der Heidelberger Altstadt für einen Maßregelvollzug hat das Land nun der Stadt Heidelberg geantwortet. Die Stadtverwaltung hatte dem Sozialministerium angedroht, die Sanierungsarbeiten zu verbieten, da noch kein Antrag auf Baugenehmigung für die Maßnahmen vorliege. Heidelberg wehrt sich mit Macht gegen die vorübergehende Unterbringung von bis zu 75 suchtkranken Straftätern, zumal die Universität den denkmalgeschützten Bau künftig nutzen will.

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Das Zentrum für Psychiatrie in Calw will wegen Platznöten den „Faulen Pelz“ bis maximal 2025 für den Maßregelvollzug nutzen. Die Straftäter sollen keinen Freigang in Heidelberg erhalten und auch nur für wenige Wochen oder Monate hier verbringen - als Einstieg in die Therapie, die an anderer Stelle fortgesetzt werden soll.

Äußere Erscheinungsbild wird nicht beeinträchtigt

„Wenn Sie eine solche Baueinstellungsverfügung treffen, werden wir Widerspruch einlegen, über den das Regierungspräsidium Karlsruhe zu entscheiden hätte“, macht das Ministerium in dem Schreiben an das Heidelberger Amt für Baurecht und Denkmalschutz die unterschiedliche Auffassung deutlich. Eine Rechtsgrundlage für eine Baueinstellungsverfügung gibt nach Meinung des Ministeriums nicht. Zum einen nehme man nur kleinere Ausbesserungsarbeiten vor, die nach der Landesbauordnung überhaupt nicht genehmigungspflichtig seien. Und dies gelte auch für den Denkmalschutz, den die Stadt Heidelberg für das Ensemble als Argument ins Feld geführt hatte.

Das äußere Erscheinungsbild der denkmalgeschützten Anlage werde nicht beeinträchtigt. Im Inneren würden lediglich gewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen wie Streichen der Innenwände, Austausch der Sanitäranlagen und Ausbesserungsarbeiten durchgeführt, die auf den Leerstand zurückzuführen seien.  

Gleichzeitig will sich das Land der fachlichen Diskussion über die einzelnen Maßnahmen nicht verschließen. Allerdings könne dann nicht „in Bausch und Bogen alles, was dort an Maßnahmen erfolgt, als denkmalschutzrechtlich genehmigungsbedürftig“ eingeordnet werden. Deshalb bietet das Ministerium der Stadt einen Vor-Ort-Termin mit Fachleuten an, um die Renovierungsmaßnahmen gemeinsam zu erörtern. Dort könne dann besprochen werden, ob und welche Maßnahmen eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde überhaupt brauchen.         

Ressortleitung Teamleiter der Redaktionen Metropolregion und Südhessen Morgen

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