Heidelberg. Die Stadt Heidelberg will die Baumaßnahmen im "Faulen Pelz" einstellen. Sie hat nach eigenen Angaben das Land Baden-Württemberg erneut darauf hingewiesen, dass es seine Pläne für einen Maßregelvollzug im ehemaligen Gefängnis „Fauler Pelz“ nicht ohne Baugenehmigung umsetzen kann. Ein entsprechender Antrag liege aber nicht vor. Die Stadt setzt dem Land ein zweiwöchige Frist, sich dazu zu äußern, bevor die Bauarbeiten gestoppt werden.
„Regeln gelten für alle und das Land kann mit seiner Immobilie nichts machen, was über den allgemein gültigen Rechtsrahmen hinausgeht. Wir sind sehr irritiert, dass das Land Baumaßnahmen aufnimmt, ohne dass die entsprechenden Genehmigungen eingeholt werden", machte Heidelbergs Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck, der für die Bereiche Planen und Bauen zuständig ist, deutlich. Es gebe für eine Nutzung des „Faulen Pelz“ keinen Bestandsschutz mehr. Jede Nutzung und mögliche Umbauten müssten genehmigt werden. "Das Land muss also zunächst einen Bauantrag stellen – und das hat es bis heute nicht gemacht.
Das baden-württembergische Sozialministerium will in dem ehemaligen Gefängnis „Fauler Pelz“ Plätze für den Maßregelvollzug einrichten. Das Land hatte dafür auch zunächst im November 2021 eine Bauvoranfrage an die Stadt gestellt, diese dann aber am 18. Januar 2022 wieder zurückgezogen. Der Grund dafür: Die geplante Nutzung für den Maßregelvollzug halte sich im Rahmen des Bestandsschutzes. Das sieht die Stadt Heidelberg allerdings anders.
Heidelberg möchte, dass das ehemalige Gefängnis von der Universität in Zukunft genutzt wird.
Das baden-württembergische Sozialministerium will am Donnerstag über die Arbeiten im "Faulen Pelz" informieren.
URL dieses Artikels:
https://www.mannheimer-morgen.de/orte/heidelberg_artikel,-heidelberg-fauler-pelz-stadt-heidelberg-verlangt-erneut-baugenehmigung-fuer-plaene-vom-land-_arid,1910005.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.mannheimer-morgen.de/orte/heidelberg.html