Heidelberg. Neben dem Angeklagten Hakim C., dem banden- und gewerbsmäßiger Betrug verknüpft mit Urkundenfälschung zur Last gelegt werden (diese Redaktion hat ausführlich berichtet), sitzt inzwischen ein neuer Wunsch-Pflichtverteidiger. Im Gegensatz dazu leuchtet die 4. Große Wirtschaftsstrafkammer des Mannheimer Landgerichts die Vorwürfe rund um eine Heidelberger Corona-Schnellteststation in ursprünglicher Besetzung aus.
Inzwischen sind sowohl der Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit gegen die Vorsitzende Richterin wie auch die Forderung nach Unterbrechung der Hauptverhandlung zwecks Akteneinsicht (wir berichteten) abgewiesen worden. Über eine Verdachtsmeldung gemäß des Geldwäschegesetzes sind die Ermittlungen ins Rollen gekommen. Das Gericht hat jenen Bankberater geladen, der im September vor zwei Jahren mit Hakim C. insofern zu tun hatte, als dieser in einer Ludwigshafener Commerzbank-Filiale ein Geschäftskonto eröffnete. Der Zeuge erinnert sich daran, dass damals von einer Online-Handelsplattform die Rede war, die der Mittdreißiger als Bahn-Beschäftigter im Nebenerwerb betreiben wollte.
Der Kunde ist dem Bankangestellten auch deshalb in Erinnerung geblieben, weil dieser für seinen Kompagnon eine Kontovollmacht beantragte, diese aber wenig später cancelte und kurz darauf den Widerruf rückgängig machen wollte. Der Zeuge schildert als weitere „Auffälligkeit“, dass die Kontoumsätze nicht zu der angegebenen Handelsplattform gepasst hätten. Außerdem seien bis zu sechsstellige Beträge schon kurz nach der Überweisung bar abgehoben worden.
Streit in Bankfiliale
Als die Vorsitzende Richterin Christiane Loos den Bankkaufmann befragt, kommt auch ein Streit in der Filiale zur Sprache: Von Kollegen und aus einem schriftlichen Vermerk wisse er, so der Zeuge, dass sich bezüglich der Kontovollmacht ein Disput entwickelt habe, und dabei der allein erschienene Geschäftspartner von Hakim C. „sehr laut“ und verbal „ausfällig“ geworden sei.
Im Prozess sagt auch jener Mitarbeiter der Stadt Heidelberg aus, der während der Pandemie für das Veröffentlichen einer aktuellen Info-Liste mit Covid-Teststationen zuständig war. Das Testzelt im Pfaffengrund, um das es in dem Verfahren geht, sei nicht aufgeführt gewesen – „weil der Betreiber keinen entsprechenden Antrag stellte“.
Später habe sich herausgestellt, dass diese Anlaufstelle für Covid-Schnellüberprüfungen nicht als Gewerbe angemeldet worden ist. Die Staatsanwaltschaft geht außerdem davon aus, dass der in U-Haft sitzende Hakim C. gemeinsam mit einem abgetauchten Geschäftspartner zu Unrecht von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Mitte Oktober 2021 einen Betrag von 240 000 Euro und einen Monat später noch mal knapp 105 0000 Euro auf das neu eröffnete Geschäftskonto überwiesen bekam.
Noch ein weiteres Verfahren
Eigentlich sollten auf der Anklagebank fünf Männer sitzen. Ihnen wird vorgeworfen, in wechselnder Zusammensetzung über drei Millionen Euro mit Corona-Tests erschlichen zu haben. Von den vier Flüchtigen ist inzwischen ein mutmaßlicher Betrüger in Ägypten verhaftet worden. Dessen Verfahren ist bei einer anderen Mannheimer Wirtschaftsstrafkammer anhängig, sei aber noch nicht eröffnet worden. Das Verfahren ist bis Mitte November terminiert und wird am Mittwoch, 21. September, 10 Uhr, fortgesetzt.
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