Klimawandel

Bereits im Frühjahr erhöhte Waldbrandgefahr - diese Regeln gelten in Heidelberg

Von 
Julia Korb
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Heidelberg. Trotz der zuletzt etwas nassen Witterung besteht in diesem Jahr bereits im Frühjahr eine erhöhte Waldbrandgefahr. Das teilte die Stadt Heidelberg am Mittwoch mit. Ursache sei, dass es im Winter wenig Niederschlag gegeben habe. In den Wäldern ist besondere Vorsicht beim Umgang mit Feuer geboten.

Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Denn eine brennende Zigarette oder ein Metallstück auf dem Boden reichen aus, um einen Brand auszulösen.

Feuer darf nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen gemacht werden. Das Feuer muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist verboten. Feuer machen an den erlaubten Stellen kann bei hoher Brandgefahr von den Forstämtern verboten werden. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Wald entfernt sein.

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Die meisten Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit und wären vermeidbar. Zwei Waldbrände im vergangenen Jahr mahnen deshalb auch in diesem Jahr zu besonderer Vorsicht an, lautet es in der Meldung der Stadtverwaltung weiter.

Waldbrand schnell melden

Wenn es doch zu einem Brand kommt, ist es wichtig, diesen so schnell wie möglich und mit genauer Ortsangabe zu melden. Die Waldstruktur in Baden-Württemberg mit Mischwäldern, Laubwäldern und überwiegend Böden mit hoher Wasserspeicherfähigkeit verhindert in der Regel ein großflächiges Ausufern der Brände. Zudem gewährleistet die gute Erschließung der Waldflächen einen schnellen Zugang für die Feuerwehren.

Redaktion

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