Rhein-Neckar. Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises informiert, dass seit dem 1. März und noch bis zum 31. Oktober ein grundsätzliches Rauchverbot im Wald besteht. Denn nicht nur in heißen Sommermonaten, sondern auch im Spätwinter und Frühjahr bestehe eine hohe Waldbrandgefahr in den Wäldern. Gerade in diesem Winter, in dem es sehr wenig Niederschlag gab, sei die Gefahr groß, dass ein einziger Funke großen Schaden anrichten könne. Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette reiche aus, um einen Wald in Brand zu setzen.
Manfred Robens, Leiter des Kreisforstamtes im Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises, bittet alle Waldbesuchenden, diese Regeln zu beachten:
Rauchverbot: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
Kein Feuer: Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt.
Grillverbot: Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
Entfernung zum Wald: Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
Aufsicht und Löschen: Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
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