Heddesheim. Die Vorbereitungen zum Bau des umstrittenen Umspannwerks Mannheim-Ost auf Heddesheimer Gemarkung gehen weiter. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am Donnerstag eine Allgemeinverfügung erlassen und veröffentlicht. Damit sollen vor allem Probebohrungen und Vermessungen auf Teilen des 20 Hektar großen Areals durchgesetzt werden.
Von den Untersuchungen betroffen sind insgesamt 18 Grundstücke, die zum Teil auch im Eigentum der Gemeinde stehen. Bürgermeister Achim Weitz sagte auf Anfrage dieser Redaktion, die Gemeinde werde dagegen wohl keine Rechtsmittel einlegen. „Das lässt sich bezüglich dieser Voruntersuchung aus meiner Sicht auch schwer begründen“, schreibt Weitz: „Je nachdem, was die Baugrunduntersuchungen und insbesondere auch die archäologischen Untersuchungen ergeben, könnte dies ggf. auch die Geeignetheit des Standorts infrage stellen.“
Die Bürgerinitiative gegen das Umspannwerk verbreitete über soziale Netzwerke, dass sie sich durch die Anordnung nicht entmutigen lassen werde. Sie hat in der jüngsten Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Einsprüchen gegen das Vorhaben eingesammelt, die im Rahmen des anstehenden Planfeststellungsverfahrens beim Regierungspräsidium als Genehmigungsbehörde eingereicht werden sollen.
Mit ihrer Allgemeinverfügung auf fast 20 Seiten ordnet die Behörde an, dass die Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte der genannten Grundstücke bestimmte Vorarbeiten dulden muss, die die TransnetBW GmbH als Vorhabenträgerin in Auftrag gegeben hat. Auf neun Flurstücken sollen demnach Baugrunduntersuchungen erfolgen. Dazu zählen Bohrsondierungen bis in eine Tiefe von elf Metern und Untersuchungen des Grundwassers. Wo genau die Bohrungen vorgesehen sind, ist einem ebenfalls veröffentlichten Lageplan zu entnehmen. Auch Vermessungen müssen geduldet werden.
Bei Zuwiderhandlungen drohen 1.500 Euro Zwangsgeld
Wer sich den Baugrunduntersuchungen oder Vermessungen widersetzt, dem wird die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von jeweils 1.500 Euro angedroht. Zugleich weist das RP darauf hin, „dass im Falle einer andauernden Zuwiderhandlung das angedrohte Zwangsgeld wiederholt und bei fortbestehender Nichtbefolgung auch erhöht festgesetzt werden kann, bis der Verwaltungsakt vollzogen oder auf andere Weise erledigt ist“.
20 Hektar groß ist die Fläche, die die Transnet BW für das Projekt ins Auge gefasst hat. Das entspricht in etwa der Größe von rund 30 Fußballfeldern. Damit ist das Areal größer als das Neubaugebiet Mitten im Feld I und II, das seit 2014 von der Gemeinde erschlossen wurde, und in dem rund 1.000 Menschen leben. Während für solche Baugebiete umfangreiche Planungs- und Genehmigungsverfahren erforderlich sind, gelten beim Bau von Anlagen für die Stromversorgung andere Regeln. Sie sind – wie etwa auch Betriebe der Landwirtschaft – privilegiert.
Petition gegen Bau hat inzwischen fast 2.900 Unterschriften
Innerhalb von zwei Wochen hatte die BI rund 2.000 Unterschriften für eine Onlinepetition gegen den Bau gesammelt, seitdem ist die Zahl auf knapp 2.900 angestiegen. Die Petition richtet sich an den Bürgermeister, der Gemeinderat hat sich bereits einstimmig gegen die Pläne ausgesprochen und will alle möglichen rechtlichen Mittel dagegen ausschöpfen. Die Vorhabenträger argumentieren, dass die Anlage erforderlich ist, um die Stromversorgung nicht nur in Mannheim, sondern auch in den umliegenden Kommunen zu gewährleisten, die Kritiker bezweifeln das.
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[2] https://www.umspannwerk-nein.de/
[3] https://www.mannheimer-morgen.dehttps://www.openpetition.de/petition/statistik/umspannwerk-nein-in-heddesheim-wir-sagen-nein-zum-umspannwerk-mannheim-ost-in-heddesheim#petition-main
[4] https://www.mannheimer-morgen.de/orte/mannheim.html