Heidelberg. Im Prozess um den Tankstellenraub in Edingen ist das Urteil gefallen: Vier Jahre Freiheitsstrafe erhielt ein 29-Jähriger aus Kirchheimbolanden. Das Landgericht Heidelberg verurteilte ihn außerdem wegen zweier Wohnungseinbrüche in Göllheim und Obrigheim. Aufgrund seiner Suchtproblematik wird der Mann in einer Entzugsklinik untergebracht.
Weil sich der Angeklagte von Beginn an vollumfänglich geständig zeigte, konnte der Prozess um einen Tag verkürzt werden. Elf Zeugen und ein Sachverständiger waren vor der Ersten Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Markus Krumme geladen.
Gutachter bezeugt Abhängigkeit von Betäubungsmitteln
Schnell ergab sich ein klares Bild: Bei dem 29-jährigen Mann auf der Anklagebank handelt es sich nicht nur um einen Straftäter. „Mein Mandat ist in hohem Maße betäubungsmittelabhängig“, sagte Verteidiger Ulrich Stange schon am ersten Verhandlungstag. Diese Einschätzung bestätigte Rainer Niethammer, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, in seinem Gutachten.
Insgesamt waren die Voraussetzungen des Paragrafen 64 des Strafgesetzbuchs erfüllt: Wer aufgrund seines Hanges, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, wegen einer rechtswidrigen Tat verurteilt wird, soll in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, sofern infolge dieser Neigung weitere erhebliche Taten zu erwarten sind. Darum wird der Angeklagte, der mit 13 erstmals Rauschmittel konsumierte und in der JVA Mannheim am Methadon-Programm teilnimmt, in eine Suchtklinik wechseln.
Wie stark die Delikte des in Kasachstan geborenen Deutschen auf Drogenmissbrauch zurückgehen, war unstreitig. Sein Konsum – zuletzt „alle zwei Tage fünf Gramm Heroin“ und „bis zu zehn Bier am Tag“ – ließ ihn zum Räuber und Einbrecher werden. Mehr als 9000 Euro betrug die Beute, die den finanziellen Spielraum des Bürgergeldempfängers erhöhen sollte.
Am schwersten wog der Überfall auf eine Tankstelle am 15. Oktober 2023. Mit vorgehaltener Schreckschusswaffe bedrohte der Mann die Kassiererin in der Edinger Trautenfeldstraße. Die Geschädigte, die gerade das Lager auffüllte, kam den Forderungen des mit einer großen Sonnenbrille und einer Camouflage-Kappe bekleideten Eindringlings umgehend nach. Mit 1100 Euro Bargeld in Scheinen entschwand er in ein Hotel in der Nähe. Dort zog er sich um und bestellte ein Taxi. Doch schlug das Vorhaben fehl: Beim Eintreffen der Polizei wurde der Mann nervös, flüchtete aus dem Fenster und weiter zu Fuß. 40 Minuten später klickten die Handschellen.
Angeklagter hatte sich am ersten Verhandlungstag entschuldigt
Hierbei stellten die Beamten Sachen sicher, die aus vorangegangenen Einbrüchen stammten: „Bargeld, Schmuck, Uhren und Ringe“ habe der Ertappte dem Ermittlungsführer zufolge bei sich gehabt. Verübt worden waren die Einbrüche in Wohnhäuser in Göllheim und Obrigheim im August und Oktober 2023.
Die Tankstellen-Mitarbeiterin hat den Vorfall gut weggesteckt. Nach einer „Woche des Schocks“ habe sie ihre Tätigkeit als Aushilfe wieder aufnehmen können. Positiv bewertete sie – wie auch das Gericht – die Entschuldigung des Täters am ersten Verhandlungstag. Mit der Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren blieb das Gericht oberhalb der Vorstellung der Verteidigung, die mit „maximal drei Jahren“ in den Prozess gegangen war. Die Anordnung der gewünschten Unterbringung im Rahmen des Maßregelvollzugs ließ den Angeklagten das Urteil annehmen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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