Justiz

Vergewaltigungsprozess: 20-Jähriger aus Mannheim verurteilt

Er soll eine Zwölfjährige brutal auf dem Jüdischen Friedhof in Mannheim vergewaltigt haben. Ein anderes Mädchen misshandelte er in Ludwigshafen. Nun fiel am Landgericht Frankenthal das Urteil gegen einen 20-Jährigen

Von 
Agnes Polewka
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© Bernhard Zinke

Frankenthal. Am 8. März, dem „Internationalen Tag der Frauen“, feiern Menschen auf der ganzen Welt die Errungenschaften der Frauenrechtsbewegung. Sie machen sich stark für mehr Geschlechtergerechtigkeit und gehen gegen Diskriminierung und Ungleichheit auf die Straße. Umso skurriler mutet am Mittwoch das Plädoyer des Offenburger Verteidigers Joachim Lederle am Frankenthaler Landgericht an.

Der Rechtsanwalt verteidigt den 20-jährigen Domenic A. aus Mannheim, der sich seit Mitte Februar vor Gericht verantworten muss, weil er junge Mädchen und eine Jugendliche erpresst und manipuliert, geschlagen und gewürgt, sie brutal vergewaltigt haben soll.

Welche Strafte der Rechtsanwalt fordert

„Ich wäre lieber eine der beiden Nebenklägerinnen als er“, sagt der Verteidiger und deutet mit einer Kopfbewegung in Richtung seines Mandanten. Lederles Schlusswort ist ein Schlag in die Magengrube der beiden jungen Frauen aus der Region - zwölf und 14 Jahre alt -, die A. brutal vergewaltigt hat. Die Taten hat er zu Beginn der Verhandlung eingeräumt. Später an diesem Vormittag wird er nach dem Jugendstrafrecht zu vier Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt - wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs und anderer Delikte.

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„Er hat bestimmte Neigungen, und wir haben es mit einer besonderen Schwere der Schuld zu tun“, sagt Lederle. Aber: Sein Mandant sei der Ausfluss dessen, was er erlebt habe. „Er hat nie jemanden gehabt, der ihn geliebt hat, der ihn mal in den Arm genommen hat.“ Dies berechtige ihn sicher nicht zu asozialem Verhalten gegenüber der Gesellschaft. Und doch sei Domenic A. „der Ärmste“, den er je vertreten habe. Wahrscheinlich wäre es besser gewesen, Domenic A. hätte Geschäfte mit einer Prostituierten abgeschlossen, so der Verteidiger, der dreieinhalb Jahre Haft und eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht fordert.

14-jähriges Opfer konnte auf sich aufmerksam machen

Rechtsanwältin Miriam Haas zieht die Augenbrauen hoch. Sie vertritt eines der beiden Mädchen, die A. vergewaltigt hat, fordert in ihrem Plädoyer eine sechsjährige Freiheitsstrafe. „Sexualität sollte - egal in welchem Alter - mit positiven Gefühlen besetzt sein“, sagt Haas. Die Rechtsanwältin spricht über Liebe und Vertrauen, über das Gefühl, sich fallenlassen zu können. All das habe ihre Mandantin nicht erlebt. Sondern Angst, Gewalt, Hilflosigkeit.

Domenic A. hat sich im August 2022 auf einem Spielplatz in Ludwigshafen mit der 14-Jährigen verabredet. Beide kannten sich über Freunde. Laut den Ermittlern wollte sich die 14-Jährige mit A. treffen, weil er Interesse an ihrer Freundin gehabt habe. Und sie an seinem Freund. Doch die Situation auf dem Spielplatz hat sich dann in eine völlig unvorhergesehene Richtung entwickelt. Domenic A. schlug und würgte die Jugendliche, misshandelte sie sexuell.

Über Handzeichen machte die Jugendliche Passanten auf sich aufmerksam, formte wieder und wieder ein Hilfezeichen, das sie aus den sozialen Netzwerken kannte - mit Erfolg. Die Spaziergänger verständigten die Polizei. „Meine Mandantin wird diesen Vorfall nie vergessen“, sagt Miriam Haas. In der ersten Reihe des Gerichtssaals sitzt der Vater der 14-Jährigen.

Deutschlandweit Verfahren eingeleitet gegen Domenic A.

Schon Monate zuvor, zwischen Februar 2022 und Juli 2022, hat Domenic A., der zuletzt in Mannheim lebte, mit zwei zwölf Jahre alten Mädchen gechattet. Um seine „Sammelleidenschaft“ zu bedienen, sagt der Vorsitzende Richter Alexander Melahn in der Urteilsbegründung. Und nicht nur mit ihnen. Deutschlandweit seien Verfahren gegen ihn eingeleitet worden, weil er junge Mädchen zu sexuellen Handlungen aufgefordert habe, die er im Video und auf Bildern festhielt.

Danach habe er die beiden Zwölfjährigen mit den Aufnahmen erpresst, eine davon so zu einem Treffen gelockt. Mit fatalen Folgen: Auf dem jüdischen Friedhof in Mannheim vergewaltigte er das Mädchen brutal. „Die Taten zeigen eine extreme Gefühlskälte“, sagt der Vorsitzende Richter. Mehr noch: „ein sehr negatives, abwertendes Frauenbild“. Regungslos nimmt A. das Urteil zur Kenntnis, während Melahn von einer Sozialtherapie spricht, die ihm „im Idealfall“ helfen könnte.

Redaktion

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