Ermittlungen

Todesursache der Siebenjährigen aus Maikammer weiter unklar

Auch die Obduktion hat keine Klarheit gebracht. Nach wie vor ist nicht bekannt, warum ein siebenjähriges schwerbehindertes Mädchen in der Verbandsgemeinde Maikammer gestorben ist. Die Staatsanwaltschaft Landau ermittelt

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Bernhard Zinke
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(Symbolbild) © Lino Mirgeler

Maikammer. Woran ist das schwerstbehinderte siebenjährige Kind am vergangenen Sonntag in der Verbandsgemeinde Maikammer gestorben? Diese Frage können die Ermittlungsbehörden auch nach der Obduktion nicht beantworten. „Eine genaue Todesursache konnte auch hierbei nicht festgestellt werden“, teilte die Staatsanwaltschaft Landau am Donnerstag mit. Deshalb seien weitere rechtsmedizinische Untersuchungen und ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben worden. Diese sollen nun unter anderem die Frage klären, ob das Mädchen angemessen versorgt wurde und was letztlich zum Tode geführt hat.

Kind in Maikammer gestorben: Unklar, woran das Mädchen starb

Wie berichtet, ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft, weil es Hinweise gibt, wonach das Kind nicht angemessen versorgt worden sein könnte. Erfahrungsgemäß dauerten solche Gutachten einige Zeit, so dass nicht in den kommenden zwei Wochen mit einem Ergebnis zu rechnen sei, sagte die Leitende Landauer Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig. „Wir können derzeit nicht sagen, woran das Mädchen verstorben ist“, so die Behördenleiterin im Gespräch mit dieser Redaktion. Das Mädchen sei den Ermittlern sehr mager erschienen. Es gelte nun zu klären, ob dies eine Folge ihrer Krankheit gewesen oder auf irgendwelche Versäumnisse zurückzuführen sei. Da es sich um ein komplexes Krankheitsbild handle, unter dem das Kind schon sehr lange gelitten habe, benötigten die Ermittlungsbehörden nun gutachterliche Unterstützung. Ausschließen kann die Oberstaatsanwältin einen gewaltsamen Tod. An der Leiche des Kindes seien keine Verletzungen und Gewalteinwirkungen feststellbar gewesen.

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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße tief betroffen

Auch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat am Donnerstag zu dem Fall ausführlich Stellung bezogen. Die Fach- und Führungskräfte des Jugendamts sowie die gesamte Kreisverwaltung seien tief betroffen von dem Tod des Kindes. Man unterstütze vollumfänglich die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen zur Aufklärung des Todesfalls.

Freilich gibt es noch offene Fragen, auf die der Kreis - aus Gründen des Datenschutzes - keine Antworten geben will. So hatte die Familie mehrfach, in einem Fall auch über mehrere Jahre hinweg, das Angebot der sogenannten sozialpädagogischen Familienhilfe in Anspruch genommen. Das bedeutet: Fachkräfte helfen einer Familie dabei, die Herausforderungen des Alltags zu bewältigen. Die Fachkräfte kommen bei Bedarf auch mehrfach in der Woche bei der Familie vorbei.

Bis vor Kurzem, so eine Sprecherin des Kreises, habe es keine Anhaltspunkte gegeben, die auf einen lebensbedrohlichen Zustand des Kindes hingewiesen hätten. Vor wenigen Tagen habe das Jugendamt dann Hinweise erhalten und darauf das Mädchen ärztlich untersuchen lassen. Woher die Hinweise kamen und worauf hingewiesen wurde, will der Kreis mit Hinweis auf den Datenschutz nicht sagen. Aber: Laut dem Ergebnis der Untersuchung sei keine lebensbedrohliche Gefahr für das Kind festgestellt worden. Nach der Untersuchung sei das Kind wieder nach Hause entlassen worden. Gleichwohl war es einige Tage später tot. „Wir fragen uns natürlich auch, was in der Zwischenzeit geschehen ist“, sagt die Kreissprecherin.

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Kreisverwaltung: Keine Anhaltspunkte für lebensbedrohliche Lage

Das Kind hatte aufgrund seiner Schwerbehinderung eine spezialisierte Kindertagesstätte und danach eine ebenso spezialisierte Schule besucht. Die Mutter pflegte ihr Kind zuhause. Dem Jugendamt seien bis auf den Hinweis zuvor keinerlei Versäumnisse hinsichtlich des Pflege- und Gesundheitszustandes des Kindes bekannt gewesen.

Die Kreisverwaltung habe den schrecklichen Vorfall in den vergangenen Tagen auch intern aufgearbeitet. Der Tod eines Kindes aus einer Familie, die dem Jugendamt bekannt ist, sei einer der schlimmsten, wenn nicht der schlimmste Fall im beruflichen Kontext von Jugendamtsmitarbeitern. Mehrere Besprechungen und fachliche Revisionen seien zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Anhaltspunkte für eine lebensbedrohliche Lage gegeben habe. Die vier Geschwister sind laut Kreis seit Sonntagabend - mit dem Einverständnis der Mutter - in Obhut genommen, also der elterlichen Sorge entzogen.

Im Kreisjugendamt arbeiteten aktuell genügend Fachkräfte, betont die Verwaltung. Alle Stellen seien besetzt, es herrsche wenig Fluktuation. Die Anzahl der Stellen im Jugendamt liege im Landesschnitt. Die Behörde arbeite im Kinderschutz nach einem Tandem-Modell. Es seien immer zwei Fachkräfte mit einem Fall befasst, um die Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen. Es bestünden feste Tandems, die eine große fachliche Expertise aufwiesen.

Ressortleitung Teamleiter der Redaktionen Metropolregion und Südhessen Morgen

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