Südliche Weinstraße

Nach Tod einer Siebenjährigen in Maikammer: Jugendamt stellt keine Versäumnisse fest

Von 
Mia Eck
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Symbolbild © David Inderlied

Maikammer. Nach dem Tod eines siebenjährigen Mädchens in Maikammer an der südlichen Weinstraße hat das Jugendamt bezüglich des Pflege- und Gesundheitszustandes des Kindes keine internen Versäumnisse festgestellt. Das teilte eine Sprecherin des Jugendamtes mit.

Das aufgrund einer Krankheit schwerstbehinderte Mädchen war am Sonntagmittag zu Hause verstorben. In einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft hieß es am Montag "Es ergaben sich Hinweise, dass das Kind nicht angemessen versorgt worden sein könnte".

Blaulicht

Tod eines siebenjährigen Kindes in Maikammer - Mädchen kurz zuvor ärztlich untersucht

Veröffentlicht
Von
Sophia Gehr und Julian Eistetter
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In den vergangenen sechs Jahren habe die Familie des Kindes mehrfach das Angebot der sozialpädagogischen Familienhilfe in Anspruch genommen, informierte das Jugendamt.

Wie die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße mitteilt, sind im Zuge der internen Aufarbeitung des Falls keine Versäumnisse von Seiten des Jugendamtes bekannt geworden. Bis zu einem eingegangenen Hinweis auf den schlechten Gesundheitszustand des Mädchens vergangene Wochen hätten keine Beschwerden oder Meldungen an das Amt vorgelegen. Infolge des Hinweises hat das Jugendamt eine ärztliche Untersuchung für die Siebenjährige veranlasst, nach der das Kind wieder nach Hause entlassen worden war.

Inobhutnahme nur im äußersten Extremfall

Den Angaben der Kreisverwaltung zufolge kann das Jugendamt Kinder nur in Extremfällen, in denen das seelische und körperliche Wohl eines Kindes oder Jugendlichen akut gefährdet ist, in seine Obhut nehmen.

Des Weiteren seien aktuell ausreichend Fachkräfte im Jugendamt Südliche Weinstraße tätig, um die anfallenden Aufgaben zu erledigen. Alle Stellen seien besetzt und es herrsche wenig Personalfluktation. Um hohe Qualitätsstandards zum Wohle der betreuten Kinder gewährleisten zu können würden seit einigen Jahren stets zwei Fachkräfte einen Fall im Arbeitsfeld „Kinderschutz“, sodass die Verantwortung auf mehreren Schultern liege.

Obduktion liefert keine Erkenntnisse zur Todesursache 

Zur Klärung der Todesursache hatte die Staatsanwaltschaft eine Obduktion beantragt.

Dabei habe eine genaue Todesursache nicht festgestellt werden können, teilte die Anklagebehörde am Donnerstag mit. Es seien daher weitere rechtsmedizinische Untersuchungen und ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben worden. "Diese werden erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen." mit dpa 

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