Worms. Die Stadt Worms verhängt ab diesem Mittwoch nicht nur eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr, sondern schränkt als erste Stadt in der Region auch den Bewegungsradius ihrer Bürger ein. Dies teilte die Stadt Worms am Dienstagvormittag in einer Pressemitteilung mit. Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium habe auf diese Einschränkung gedrängt, berichtete Oberbürgermeister Adolf Kessel am Dienstag nach einem Telefonat mit dem Ministerium, das er am Montagabend geführt hatte. Wie am Montag gemeldet, hatte die Stadt Worms auf eine Einschränkung des Bewegungsradius für ihre Bürger verzichten und es bei einerm Appell hatte bewenden lassen wollen. Ebenso muss die Stadt nun die Maskenpflicht in der Fußgängerzone wieder einführen. Diese Bestimmung war am 20. Dezember ausgelaufen und wegen der Schließung des Einzelhandels durch den harten Lockdown ab 16. Dezember nicht mehr verlängert worden.
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Ab Mittwoch, 13. Januar, gilt nun für die Stadt Worms, dass sich die Bürger nicht mehr weiter als 15 Kilometer vom Stadtgebiet wegbewegen dürfen. Diese Regelung ziele ausschließlich auf eine Vermeidung des Tagestourismus ab, begründet die Stadt. Die Bürger sollen das Coronavirus demnach nicht hinaus in die Region tragen. Zuletzt waren die Ansteckungen in der Stadt sprunghaft in die Höhe geschossen. Am Montag hatte die Sieben-Tage-Inzidenz 321,5 betragen - der aktuell höchste Wert einer Kommune oder eines Kreises in ganz Rheinland-Pfalz. Neben Ausbrüchen in mehreren Seniorenheimen hatte das zuständige Kreisgesundheitsamt Alzey-Worms allerdings auch Dutzende von Fällen ausgemacht, bei denen das Infektionsgeschehen nicht mehr habe zurückverfolgt werden können.
Die Einschränkung des Bewegungsradius gilt auch nicht nur für Wormser Bürger, sondern auch für Tagestouristen, die nach Worms kommen wollen. Auch sie dürfen nicht mehr als 15 Kilometer entfernt wohnen. Die Stadt weist allerdings auch darauf hin, dass Familienmitglieder, die weiter als 15 Kilometer von Worms entfernt leben, besucht werden können, sofern alle anderen gültigen Regeln eingehalten werden. Ebenso dürfen auch Menschen von außerhalb ihre in der Nibelungenstadt lebenden Familienangehörigen besuchen, wenn die Anzahl der Kontaktpersonen nicht überschritten wird. Anreisen über den Radius hinaus, die aus beruflichen Gründen stattfinden, sind ebenfalls erlaubt. Konkret: Menschen, die beispielsweise in Mannheim arbeiten und in Worms wohnen oder umgekehrt, sind von der Einschränkung ausgenommen.
"Wir bedauern sehr, die Allgemeinverfügung nun doch noch restriktiver gestalten zu müssen, wollten wir als Stadt zunächst an die Vernunft unserer Bürger appellieren. Aufgrund der weiterhin steigenden Corona-Zahlen sind uns jedoch die Hände gebunden", sagte Oberbürgermeister Adolf Kessel.
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