Rhein-Neckar. Die Funde von nachweislich infizierten Wildschweinen in der Region häufen sich. Bereits Anfang der Woche, am Montagmorgen, sei ein Tier in Biblis gefunden worden, das an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erkrankt gewesen sei, sagte der Bergsträßer Dezernent Matthias Schimpf dieser Redaktion auf Nachfrage. Augenzeugen berichteten dieser Redaktion, dass das Tier orientierungs- und hilflos im Kreis gelaufen sei. Ein Jagdpächter habe das Tier dann erlöst. Am Mittwoch war dann ein weiteres Wildschwein in Alsbach-Hähnlein nördlich von Zwingenberg an der Kreisgrenze zu Groß-Gerau gefunden worden.
„Bei den Funden gibt es eine Dynamik in dem Bereich zwischen Südhessen und Nordbaden, die den Experten nicht ganz klar ist“, sagt Schimpf. Die Ausbreitungssituation unterscheide sich ganz offensichtlich von anderen Gebieten, wo das ASP-Virus grassiere. Deshalb müsse man die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen verschärfen und eine neue Allgemeinverfügung veröffentlichen.
Veterinäramt entscheidet über Erlaubnis von Veranstaltungen
„So bedürfen Veranstaltungen außerhalb bebauter Ortslagen, die geeignet sind, Schwarzwild zu beunruhigen - was insbesondere der Fall ist bei erheblicher Lärmemission, großer Teilnehmeranzahl, einem Andauern zwischen Sonnenunter- und Sonnenaufgang und Ähnlichem - aktuell einer Genehmigung durch die unsere Veterinärbehörde“, schrieb der Kreis in einer Pressemitteilung am Donnerstagnachmittag. In dem Antrag seien Art der Veranstaltung und besonders die Teilnehmerzahl, Dauer und so weiter zu benennen. „Darüber hinaus ist die Nutzung von Grillplätzen in der Sperrzone aktuell nicht gestattet. Davon ausgenommen sind lediglich Gebiete, die zusammenhängend bebaut sind. Ausnahmen sind auf Antrag möglich“, sagt Schimpf.
Über die gesetzlich bestehenden Verbote hinaus sei es in der Sperrzone verboten, Feuerwerkskörper sowie pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater abzubrennen. Ebenso untersagt ist die Nutzung entsprechender Böllerschüsse. Das betrifft auch das Backfischfest in Worms. Das traditionsreiche Weinfest der Nibelungenstadt endet üblicherweise am Sonntag des ersten Septemberwochenendes - mit einem Höhenfeuerwerk, abgefeuert vom hessischen Rheinufer in unmittelbarer Nähe von Biblis.
Auch das Mountainbiking ist in der Sperrzone ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Radwegen gestattet. Waldbesitzern sei die Ausübung forstwirtschaftlicher Tätigkeiten in der Sperrzone II gestattet. Allerdings seien die Tätigkeiten auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Privates Holzwerben mit Holzleseschein oder zugelosten Poltern sei aktuell nicht gestattet.
„All diese Maßnahmen sollen dazu dienen, die Störung beziehungsweise Beunruhigung von Schwarzwild bestmöglich zu vermeiden und so der dynamischen Entwicklung des Seuchengeschehens Einhalt zu gebieten“, so Schimpf. Dazu gehöre auch die Vermeidung von Lärmemissionen in der betroffenen Region.
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