Rhein-Neckar. Der Rhein-Neckar-Kreis intensiviert die Bemühungen im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Suchteams sind ab diesem Freitag unterwegs, um verendete Wildschweine in der Natur zu suchen, durch die das ASP-Virus weitergetragen werden könne. Wie mehrfach berichtet, kann das Virus leicht durch Schmutzanhaftungen weitergetragen werden.
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Eine sogenannte „Fallwildsuche“ in einem gefährdeten Gebiet gehöre bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu den wichtigsten Aufgaben, informierte der Rhein-Neckar-Kreis am Donnerstagnachmittag. Die Fallwildsuche werde voraussichtlich ab diesem Freitag, 9. August, im Rhein-Neckar-Kreis entlang der Grenze zu Hessen beginnen. Wie berichtet, war bei Einhausen im Kreis Bergstraße das Virus bei einem verendeten Wildschwein nachgewiesen worden. Deshalb konzentriert sich die Suche zunächst auf diesen Bereich.
Es würden Drohnen sowie Suchteams aus Menschen und speziell ausgebildeten Spürhunden eingesetzt. Wie der Kreis berichtet, habe das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz dafür das Technische Zentrum Retten und Helfen (TCRH) in Mosbach beauftragt. Das TCRH sei bereits seit vielen Wochen auch in Hessen für diese Aufgabe verantwortlich.
Suchtrupps überschreiten Landesgrenze
Bisher waren die Teams zur Fallwildsuche nur auf hessischem Gebiet unterwegs. Am Freitag würden sie aber auch die Landesgrenze nach Baden-Württemberg überschreiten. Die Bevölkerung solle sich auf den Umstand einstellen, dass es vermehrten Drohnenüberflüge geben werde und Suchteams unterwegs seien. Die Jägerschaft sowie die Rathäuser der betroffenen Kommunen seien bereits über diese neuen Maßnahmen informiert worden, so der Kreis.
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„Wir stehen noch am Anfang dieser Tierseuche und müssen uns bei der ASP auf einen langwierigen Prozess einstellen. Dabei gilt es, besonnen, sachlich und ruhig vorzugehen. Die systematische Fallwildsuche ist notwendig, um die tatsächliche Ausdehnung des Infektionsgeschehens genau ermitteln zu können. Das ist das A und O jeder Tierseuchenbekämpfung“, erläutert Doreen Kuss, Gesundheits- und Ordnungsdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises, „Unser Ziel ist es nach wie vor, mit allen verfügbaren Kräften die Ausbreitung der Tierseuche zu vermeiden.“ Dazu stünden der Rhein-Neckar-Kreis, das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg in engem Kontakt, um die Schritte zu koordinieren.
Teile des Rhein-Neckar-Kreises liegen im Bereich der sogenannten Infizierten Zone nah am Fundort eines infizierten Tieres. Dafür gelten bestimmte Regeln, etwa Hunde an die Leine zu nehmen und auf den befestigten Wegen zu bleiben. Eine Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises mit allen Bestimmungen ist unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar.
Mehrfach sei an das zuständige Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die Frage herangetragen, wie mit Ordnungswidrigkeiten im Sinne dieser Allgemeinverfügungen umzugehen ist. Wer also Verstöße gegen die Regeln beobachtet, kann dies an die zentrale E-Mail-Adresse owiASP@rhein-neckar-kreis.de melden. Das Fachamt werde sich um die Bearbeitung kümmern.
Weitere Infos unter www.rhein-neckar-kreis.de/asp
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