Kriminalität

Razzia in Ludwigshafen: Illegale Glücksspielautomaten und Kokain

Über 30 illegale Spielautomaten, Kokain und 30 000 Euro Bargeld: Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ermittelt gegen Gaststätten-Betreiber, die manipulierte Automaten aufgestellt haben sollen. Wann Glücksspiel illegal wird

Von 
Alena Kuhn
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Gaststätten-Betreiber sollen illegale Glücksspielautomaten aufgestellt haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. © Sebastian Gollnow/dpa

Ludwigshafen. Mehr als 30 illegale Glücksspielautomaten hat die Kriminalpolizei in Ludwigshafener Gaststätten sichergestellt. Die Beamten haben zehn Gaststätten im Stadtgebiet durchsucht. Die Glücksspielautomaten werden aktuell auf Manipulationen untersucht.

Außerdem wurden in diesem Zusammenhang etwa 30 000 Euro Bargeld gefunden. Zudem seien Kokain und zahlreiche Geschäftsunterlagen sichergestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ermittelt nun gegen die drei Besitzer der Gaststätten wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels. Auch die Wohnungen der Beschuldigten wurden durchsucht.

Es soll verschiedene Hinweise in Richtung der drei Verdächtigen gegeben haben, teilt der Leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern mit. Genaueres könne er dazu aber nicht sagen. Generell werde der Spielautomatenbetrieb aber von einer Ordnungsbehörde überwacht. Es gebe Routinekontrollen, aus denen sich dann Hinweise ergeben können. Auch zu den Beschuldigten hat Gehring keine genaueren Angaben gemacht.

Razzia in Ludwigshafen: Wann wird Glücksspiel illegal?

In Deutschland gibt es beim Glücksspiel Vorschriften, die die Spieler schützen und vor Spielsucht bewahren sollen. In Kneipen dürfen laut Gehring beispielsweise nur maximal zwei Glücksspielautomaten stehen. In Spielotheken müsse das Verhältnis zwischen der Anzahl der Automaten und der Fläche des Raumes passen.

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Auch der Einsatz, den ein Spieler setzen kann, ist rechtlich beschränkt, sagt Gehring. Manche Betreiber von Glücksspielautomaten manipulieren jedoch die Software in den Geräten, so dass der Einsatz höher ist als erlaubt. So können die Automatenaufsteller mehr Gewinn erzielen. Das ist jedoch illegal. Ob die Verdächtigen in Ludwigshafen die Software ihrer Automaten verändert haben, kann Gehring noch nicht sagen.

Klar sei jedoch, dass gegen die Beschuldigten auch wegen des Verdachts der Markengesetzverletzung ermittelt werde. Die Software in den Spielautomaten wurde von einer Firma entwickelt und verkauft. Das Manipulieren der lizenzierten Software ist dann laut Gehring eine Straftat.

Automatenbesitzer aus Ludwigshafen sollen weitere Straftaten begangen haben

Ein Glücksspielautomat stellt automatisch Aufzeichnungen her, in denen beispielsweise der Gewinn vermerkt ist. Die Aufzeichnungen müssen beim Finanzamt eingereicht werden, erklärt Gehring. Wenn ein Betreiber diese so verändert, dass der Gewinn niedriger ist, kann er Steuern sparen. Aber das ist nicht erlaubt. Einerseits, weil die Aufzeichnungen gefälscht werden. Andererseits ist das Steuerhinterziehung.

Auch die Beschuldigten aus Ludwigshafen werden verdächtigt, technische Aufzeichnungen gewerbsmäßig gefälscht und Steuern hinterzogen zu haben. Deswegen arbeiten die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und das Polizeipräsidium Rheinpfalz mit der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle des Finanzamts Neustadt an der Weinstraße zusammen. Auch Abgaben sollen die Verdächtigen hinterzogen haben, die laut Gehring an die Kommune gezahlt werden müssen. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Kriminalpolizei dauern an.

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