Mannheim. Im Prozess gegen eine 44-Jährige, die am Osterwochenende in Hockenheim ihre beiden sieben und neun Jahre alten Söhne getötet haben soll, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten. Die Frau habe sich des heimtückischen Mordes in zwei Fällen schuldig gemacht.
Da die Steuerungsfähigkeit der Mutter durch eine organische Persönlichkeitsstörung infolge einer im Jahr 2005 erlittenen Hirnblutung stark vermindert sei, müsse von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen werden.
Verteidiger: Im Gefängnis nicht richtig aufgehoben
Deshalb sei der Strafrahmen von einer lebenslangen Haftstrafe nach unten zu verschieben, so die Anklagevertreterin. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung im Maßregelvollzug in einer psychiatrischen Klinik sieht sie jedoch nicht als erfüllt an.
Die Verteidigung der Angeklagten sieht das anders. „Für mich ist diese Einschätzung des Gutachters nicht nachvollziehbar. Meine Mandantin ist im Gefängnis nicht richtig aufgehoben, ihre Erkrankung könnte in einer Psychiatrie besser behandelt werden“, sagte iht Verteidiger Seán Hörtling.
Er bat die Kammer darum, dies in der Urteilsfindung zu berücksichtigen. Das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft empfand er als nicht angemessen. „Die Strafe sollte wenigstens zweieinhalb Jahre unter dem liegen“, so die Verteidigung - maximal also bei zwölf Jahren Haft.
Das Urteil wird um 14.30 Uhr erwartet
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