Mannheim. Nächste – und vielleicht letzte – Runde in der Affäre um massenhaft ausgestellte Kurzzeitkennzeichen in der Landratsamt-Außenstelle in Wiesloch: In der kommenden Woche beginnt am Landgericht Mannheim ein Prozess gegen zwei Mitarbeiterinnen der Behörde und einen Unternehmer aus Heidelberg.
Der Vorwurf: Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit. Die Taten sollen sich zwischen November 2012 und 2014 ereignet haben.
Kennzeichen zum Schnäppchenpreis
Die angeklagte Referatsleiterin soll – nach Informationen der Staatsanwaltschaft in Abstimmung mit der Behördenleitung – mit dem Unternehmen eine Vereinbarung getroffen haben. Rund 188 000 Kurzzeitkennzeichen sollen Zulassungsdiensten zugeteilt worden sein, die mit der Unternehmensgruppe eines Angeklagten kooperierten.
Auf die vorgeschriebenen Bedarfsprüfung sei dabei verzichtet worden. Die gelben Kurzzeitkennzeichen sind nur für sehr seltene Fälle von Überführungen gedacht. Sie sollen zum Schnäppchenpreis – der Hälfte der eigentlich fälligen Gebühren – abgegeben worden sein.
Antrag mit falschen Personalien
Rund 800 dieser Kennzeichen wurden 2013/2014 von zwei Zulassungsdiensten – die ebenfalls mit dem Heidelberger Unternehmer kooperierten – mit falschen Personalien beantragt worden sein.
Die Geschädigten erfuhren vom kriminellen Missbrauch ihrer Daten erst, als sie „Knöllchen“ und Strafanzeigen erhielten für Tempoüberschreitungen oder Tankbetrug – damit aber nichts zu tun hatten. Die beiden Mitarbeiterinnen des Landratsamts sollen keine persönlichen Vorteile aus der Kurzzeitkennzeichen-Affäre gezogen haben.
Prozessauftakt ist am kommenden Dienstag, 18. Juli, um 9.30 Uhr. Es sind fast 20 Fortsetzungstermine angesetzt. Ende Oktober könnte es ein Urteil geben.
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