Justiz

Nach BGH-Entscheidung: Fall Zoe wird ab Herbst in Frankenthal neu verhandelt

Der gewaltsame Tod der 17-jährigen Zoe aus Frankenthal in Ludwigshafen beschäftigt die Region seit mehr als drei Jahren. Kürzlich hat der BGH das Urteil teilweise aufgehoben. Jetzt gibt es neue Termine

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J, Eistetter, A. Polewka
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Zum Prozessauftakt hatten Freunde des Opfers Schilder gebastelt. © Simone Jakob

Der Fall Zoe wird im Herbst vor dem Frankenthaler Landgericht teilweise neu aufgerollt. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil vom 2. August 2022 vor wenigen Wochen in Teilen aufgehoben hatte, ist nun ein erneuter Prozess erforderlich. Auftakt zur Hauptverhandlung ist am Montag, 30. Oktober, um 9.30 Uhr, wie das Landgericht jetzt mitgeteilt hat. „In dem Verfahren wegen Vergewaltigung - nach teilweise Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils betreffend Mord und Vergewaltigung am Willersinnweiher - sind vorsorglich und bereits vor Rückkunft der Sachakten aus der Revisionsinstanz Hauptverhandlungstermine bestimmt worden“, informiert eine Sprecherin. Insgesamt sind 15 Verhandlungstage bis Ende Januar angesetzt.

Fall Zoe: Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Revision ein

Der Fall beschäftigt die Menschen in der Region seit über drei Jahren. Im März 2020 starb die 17-jährige Zoe aus Frankenthal, nachdem sie am Ludwigshafener Willersinnweiher vergewaltigt und erwürgt worden war. Ihr mutmaßlicher Peiniger, Lukas V., wurde im August 2022 wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Revision gegen das Urteil ein.

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Die Staatsanwaltschaft hatte sich dafür stark gemacht, dass nach Ende der Haftstrafe der „Vorbehalt der Sicherungsverwahrung“ verhängt wird - dass also geprüft wird, welche Gefahr von dem Mann ausgeht, bevor er in die Freiheit entlassen wird. Tatsächlich hat der BGH angeordnet, dass in diesem Punkt noch einmal nachverhandelt werden muss, da die Urteilsbegründung fehlerhaft sei. Gleiches gilt für eine weitere mutmaßliche Vergewaltigung und für das Strafmaß insgesamt. Die Revision der Verteidigung, die auf ein geringeres Strafmaß abzielte, wurde im Wesentlichen verworfen.

Der Fall hatte auch deshalb große Aufmerksamkeit erregt, weil V. nach dem Urteil wegen Verfahrensverzögerungen vorzeitig aus der U-Haft entlassen worden war.

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