Nach monatelangem Ringen steht fest: Der Fall Zoe muss teilweise neu verhandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag bekanntgegeben.
Seit über drei Jahren beschäftigt der Fall die Menschen in der Region. Im März 2020 starb die 17-jährige Zoe aus Frankenthal, nachdem sie vergewaltigt und gewürgt worden war. Ihr mutmaßlicher Peiniger, Lukas V. (20), wurde am 2. August 2022 vor dem Frankenthaler Landgericht wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt – zu einer der höchsten Strafen, die das Jugendstrafrecht vorsieht.
Rechtsfehler in Urteilsbegründung
Sowohl die Frankenthaler Staatsanwaltschaft als auch V.s Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Klein aus Ludwigshafen, legten Revision gegen das Urteil ein. Die Staatsanwaltschaft hatte sich in ihrem Plädoyer dafür stark gemacht, dass nach Ende der Haftstrafe der „Vorbehalt der Sicherungsverwahrung“ verhängt wird – dass geprüft wird, welche Gefahr von dem Mann ausgeht, bevor er aus der Haft entlassen wird. Weil die Staatsanwaltschaft mit der Urteilsbegründung in diesem Punkt nicht zufrieden war, legte sie Rechtsmittel ein. Tatsächlich hat der BGH beim „Vorbehalt der Sicherungsverwahrung“ nun angeordnet, dass noch einmal nachverhandelt werden muss, da die Urteilsbegründung fehlerhaft sei. Gleiches gilt für eine weitere mutmaßliche Vergewaltigung – in dieser Sache war V. freigesprochen worden – und für das Strafmaß insgesamt. Auch hier fordert das oberste deutsche Gericht, dass nachgebessert werden muss. Und in diesen Punkten neu verhandelt und gegebenenfalls auch neu entschieden werden muss. Die Revision der Verteidigung zielte auf ein geringeres Strafmaß ab, die verwarf der BGH aber überwiegend. V.s Verteidiger Alexander Klein sagte nach dem Entscheid, er habe keine Zweifel an den Ausführungen des Sachverständigen zur Sicherungsverwahrung und am Teilfreispruch seines Mandanten im zurückliegenden Verfahren. „Allerdings muss beides dann auch so begründet werden, dass es frei von Rechtsfehlern ist.“
Der Fall hatte auch deshalb Aufsehen erregt, weil V. nach dem Urteil vorzeitig aus der U-Haft entlassen worden war. Wegen Wiederholungsgefahr erwirkte die Staatsanwaltschaft aber eine Wiederinhaftierung.
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