Tötungsdelikt - Prozess gegen Jugendlichen, der in Sinsheim-Eschelbach einen 13-Jährigen umgebracht haben soll, beginnt am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Mordanklage: Wie schuldfähig ist der 14-Jährige aus Sinsheim?

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Stephan Alfter
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Der Tatort am Ortsrand von Sinsheim-Eschelbach. © Sebastian Gollnow/dpa

Sinsheim/Heidelberg. Am Heidelberger Landgericht beginnt am heutigen Mittwoch, 20. Oktober, 8.30 Uhr, einer der traurigsten Prozesse dieses Jahres. Wegen Mordes ist dort ein zum Tatzeitpunkt 14-jähriger Jugendlicher angeklagt, der am 24. Februar im Sinsheimer Ortsteil Eschelbach einen 13-Jährigen getötet haben soll. Womöglich aus Eifersuchtsmotiven. Verhandelt wird wegen des jungen Alters des mutmaßlichen Täters unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor der Jugendkammer. Eine wichtige Frage, die in insgesamt elf anberaumten Terminen bis zum 6. Dezember zu klären sein wird, ist jene der Schuldfähigkeit des Angeklagten.

Thomas Bischoff, Sprecher der Heidelberger Staatsanwaltschaft, sagte am Dienstag, dass man angesichts der schrecklichen Vorgänge auch überprüfen müsse, ob der damals 14-Jährige zum Zeitpunkt der Tat „uneingeschränkt Herr seiner Sinne war“. Typischerweise gehe man davon aus, dass Leute, die ihre Sinne beisammen haben, andere Menschen nicht vorsätzlich umbringen. In der Frage der Schuldfähigkeit werde es dann sehr knifflig.

Und: Es mache für den Prozess auf einer weiteren Ebene einen Unterschied, dass der Beschuldigte eben nicht ein Erwachsener sei, sondern gerade - in den Augen des Gesetzes - dem Kindesalter entwachsen. Unabhängig vom Tatvorwurf müsse man in diesem Alter sehr viel genauer hinschauen, ob ein Angeklagter schon so reif ist, dass er die Fähigkeit hat, Unrecht einzusehen und diese Einsicht zu befolgen.

Inwiefern das der Fall ist, wird während des Prozesses von gutachterlicher Seite durch eine Bewertung medizinisch-psychologischer Natur festgestellt werden müssen. Auch das soziale Umfeld des Jugendlichen wird dabei ausgeleuchtet. Immerhin gab es bereits im November 2020 einen Messerangriff, den der nun Angeklagte an einer Schule in Östringen verübt hatte. Danach hielt er sich wenige Wochen in einer psychiatrischen Betreuung in Mannheim auf. Drei Sachverständige sind vor Gericht geladen - darüber hinaus 34 Zeugen. Für eine solche Tat sieht das Gesetz eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Verteidiger Claus Schwerter aus Bruchsal wollte sich vor Prozessbeginn ebenso wenig äußern wie die Vertreterin der Nebenklage, Andrea Combé aus Heidelberg. Das habe man verabredet.

Messerangriff schon im November

Staatsanwalt Bischoff gibt zu bedenken, dass das Jugendstrafrecht auch immer die pädagogische Einwirkung vor Augen habe. Auch in diesem Fall, wie man ihn sich tragischer nicht vorstellen könne, gehe es nach dem Willen des Gesetzes nicht darum, dem mutmaßlichen Täter „etwas heimzuzahlen“. Das sei für Laien manchmal schwer auszuhalten.

Der Angeklagte - so viel ist durch die Ermittlungen bekannt geworden - soll am 24. Februar einen Tatplan gehabt haben. Ihm wird zur Last gelegt, das Opfer zu einem Waldstück in Sinsheim-Eschelbach gelockt zu haben, um ihm dort mit der Tatwaffe aufzulauern. Recht wenig bekannt ist öffentlich über die Rolle des Mädchens, das der Tat beigewohnt hat. Die damals Zwölfjährige soll in den Plan des Beschuldigten eingeweiht gewesen sein. Sie ist demnach mit dem 13-jährigen Opfer zu dem Waldstück am Rand des Orts gekommen. Was dann passierte, führte zu tödlichen Verletzungen. Der Angeklagte soll seinem Opfer dreimal in den Rücken gestochen haben. Weitere Stiche trafen die Halsschlagader. Der 13-Jährige starb.

Redaktion Reporter in der Metropolregion Rhein-Neckar

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