Frankenthal. Ein 14-jähriger Jugendlicher, der in Untersuchungshaft sitzt, muss sich seit Montag wegen versuchter Vergewaltigung und anderer sexueller Übergriffe vor dem Landgericht in Frankenthal verantworten. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil der Angeklagte noch so jung ist. Auf Nachfrage äußerte sich Sonja Steingart, Vorsitzende Richterin am Landgericht, dennoch vorsichtig.
Der Junge habe sich zur Sache teilweise eingelassen, sagte sie am Montagnachmittag im Anschluss an den ersten Prozesstag, zu dem neben dem 14-Jährigen vier Beamte geladen waren, die an den Ermittlungen beteiligt waren und insofern als Zeugen auftraten. Vorgeworfen wird dem bei den Ermittlungsbehörden bereits bekannten Jugendlichen beispielsweise, dass er einem 15-jährigen Mädchen in das Treppenhaus eines Wohnhauses gefolgt sein soll, wo er den Versuch unternommen haben soll, sie sexuell zu belästigen.
Seit 2022 strafmündig
Zumindest diesen Vorgang habe er im Wesentlichen eingeräumt, so Steingart. Anders sieht das bei weitreichenderen Vorwürfen aus: Eine 21-jährige Frau soll er gegen deren Willen an ihrem Gesäß unsittlich berührt haben. Ob er einer 13-Jährigen in ein Treppenhaus gefolgt ist, um sie dort zu belästigen, bleibt unklar.
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Der 14-Jährige habe die Vorgänge teilweise bestritten und in Teilen auch geschwiegen, resümierte die Richterin. Im Vorfeld des Prozessauftakts war von den Justizbehörden kolportiert worden, dass der Angeklagte bereits einschlägig vorbestraft sei. Dies korrigierte das Gericht am Montag. Vielmehr sei der junge Mann erst Anfang des Jahres 2022 überhaupt strafmündig geworden. Die Fälle, um die es nun vor Gericht geht, sollen sich in Mannheim und in Frankenthal abgespielt haben. Der Hauptvorwurf hat laut Gericht mit einer 20 Jahre alten Prostituierten zu tun. Der Teenager soll sie demnach aufgesucht haben, um mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben.
Weil die Frau das mit Hinweis auf das junge Alter des Angeklagten abgelehnt haben soll, habe er sie vergewaltigen wollen. Dabei habe der 14-Jährige – so der Vorwurf – die 20-Jährige auch gewürgt, ehe es ihr gelungen sei, aus der Wohnung zu fliehen.
Ob diese Schilderung dem realen Geschehen entspricht, bleibt weiterhin ein Geheimnis des 14-Jährigen. Ebenso unklar ist, ob er ein siebenjähriges Mädchen aufgefordert hat, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Er soll das Kind unter dessen Kleidung unsittlich berührt haben, schrieb das Landgericht vor Beginn des Prozesses.
Auf die Frage, ob ein derartiger Fall hinsichtlich des Alters des Angeklagten bisher einzigartig in der Region ist, hat Steingart keine abschließende Antwort. Sie könne dazu nichts berichten, äußerte sie gegenüber dieser Redaktion. Nach sechs weiteren Terminen könnte im Februar ein Urteil in der Sache fallen.
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