Wolf

Erneute Wolfssichtung in Offenbach an der Queich

Fünfter Nachweis in der Rheinebene binnen vier Wochen: Kurz nach der ersten Sichtung in diesem Gebiet ist in der Verbandsgemeinde Offenbach erneut ein Wolf von einer Fotofalle abgelichtet worden.

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Dennis Bachmann
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Damit ein Wolf als territorial gilt, muss er über einen Zeitraum von sechs Monaten in einem Gebiet nachgewiesen werden. © Christian Charisius/dpa

Rhein-Neckar. Rund eine Woche nach der ersten Sichtung am 14. Juli ist in der Verbandsgemeinde (VG) Offenbach an der Queich zum zweiten Mal ein Wolf nachgewiesen worden. Wie das rheinland-pfälzische Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) jetzt mitgeteilt hat, wurde das Tier bereits am 22. Juli von einer Fotofalle abgelichtet. Nach den Sichtungen im Kreis Germersheim – am 25. und 26. Juni in der VG Lingenfeld sowie am 5. Juli in der VG Bellheim – wurde damit bereits der fünfte Wolfsnachweis binnen vier Wochen in der Rheinebene erbracht.

Wie bereits bei den Sichtungen zuvor ist unklar, ob es sich immer um das gleiche Tier handelte. Ebenso ist noch nicht abzusehen, ob das Tier tatsächlich in der Rheinebene sesshaft wird. Erst wenn ein Wolf über einen Zeitraum von sechs Monaten in einem Gebiet nachgewiesen wird, gilt er dort als territorial beziehungsweise etabliert. Wird ein Tier über eine Zeitspanne von drei Monaten in einem Areal gesichtet, kann es als Präventionsgebiet ausgewiesen werden – wodurch zum Beispiel Fördermittel für Weidetierhalter verfügbar werden. Wer einen Wolf sieht, wird gebeten, dies dem KLUWO zu melden – telefonisch unter 06306 911199 oder per Mail an kluwo@wald-rlp.de.

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