OB-Wahl

Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde von Joachim Paul nicht an

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, die Verfassungsbeschwerde von Joachim Paul nicht zur Entscheidung anzunehmen. Der AfD-Politiker war nicht zur OB-Wahl in Ludwigshafen zugelassen worden.

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Dennis Bachmann
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Joachim Paul wehrt sich gegen seine Nichtzulassung zur Ludwigshafener OB-Wahl. Schlagzeilen macht Paul derzeit auch mit einem USA-Besuch. © picture alliance/dpa

Ludwigshafen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des AfD-Politikers Joachim Paul gegen seine Nichtzulassung zur Ludwigshafener OB-Wahl abgelehnt. Zur Begründung heißt es, dass die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen werde, weil sie unzulässig sei.

Der Beschwerdeführer habe sich nicht hinreichend mit den ablehnenden Entscheidungen auseinandergesetzt, gegen die er beim Bundesverfassungsgericht vorgehen wollte. Dies sei für eine Verfassungsbeschwerde erforderlich. Dabei gehe er nicht ausreichend auf den Prüfungsmaßstab einer vor der Wahl möglichen Kontrolle eines Kandidatenausschlusses ein. Diese Entscheidung sei unanfechtbar, heißt es in dem Beschluss vom 16. September.

AfD-Kandidat Paul: Wahlausschuss hat Zweifel an Verfassungstreue

Paul hatte Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Ludwigshafen vom 5. August sowie gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 18. August und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. August eingelegt. Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hatte einen Eilantrag Pauls, ihn doch noch zur Wahl zuzulassen, abgelehnt. Eine anschließende Beschwerde des AfD-Politikers gegen dieses Urteil wurde vom rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz abgewiesen.

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Das Oberverwaltungsgericht war damit der Argumentation des Wahlausschusses der Stadt Ludwigshafen gefolgt, der Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Kandidaten hatte. „Es bestünden hinreichende Anhaltspunkte, dass der Antragsteller nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.“ Dies ist jedoch zwingende Voraussetzung für das Amt des Oberbürgermeisters als einem Berufsbeamten.

Joachim Paul scheitert auch beim VGH Rheinland-Pfalz

Um seine Zulassung zur Wahl doch noch zu bewirken, war Paul mit zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Ausschluss vorgegangen. Auch eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz in Koblenz blieb erfolglos, wie am Mittwoch bekannt wurde. Der VGH wies die Beschwerde zurück und hielt sie teilweise für unzulässig und im Übrigen für unbegründet.

Wahlprüfung nach der Oberbürgermeister-Wahl in Ludwigshafen möglich

Der VGH verwies vor allem auf mögliches Wahlprüfungsverfahren, was nach der Oberbürgermeisterwahl möglich wäre. Wären alle Entscheidungen vor einer Wahl vor dem Wahltermin mit Rechtsmitteln angreifbar, käme es bei der Organisation der Wahl zu erheblichen Beeinträchtigungen, schrieb das Gericht. „Das Demokratieprinzip verlange jedoch regelmäßig stattfindende Wahlen und schütze ihre tatsächliche termingerechte Abhaltung“, schreibt das Gericht zur Entscheidung.

Paul mit Beatrix von Storch im Weißen Haus zu Gast

Aktuell ist Paul auch deshalb im Gespräch, weil er gerade mit Parteifreundin Beatrix von Storch überraschend im Weißen Haus zu Gast war. Im Eisenhower Building, einem Nebengebäude des Weißen Hauses, wurden die beiden AfD-Politiker laut übereinstimmenden Medienberichten von US-Regierungsvertretern empfangen. Ein Vertreter des Weißen Hauses bestätigte demnach das Treffen. Wie unter anderem das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, sei es in den Gesprächen laut Angaben der AfD und Vertretern des Weißen Hauses um demokratische Teilhabe und Wahlverfahren in Deutschland gegangen. Der als OB-Kandidat abgelehnte Paul sei dabei als Fallbeispiel für das angebliche Einschränken der politischen Freiheiten in Deutschland vorgestellt worden.

Paul hatte sich nach seiner Nichtzulassung in einem Video Hilfe suchend an die US-Politik gewandt. Seine Botschaft: „Please help uns“ – bitte helft uns. In seinem eineinhalbminütigen Video, das der rechtspopulistische „Deutschland-Kurier“ auf seinem X-Kanal verbreitet hatte, behauptete Paul unter anderem, er sei nur deshalb von der Wahl ausgeschlossen worden, weil er sich „mit den falschen Leuten unterhalten“ habe. In den USA erhoffen sich Storch und Paul nun Unterstützung von der Trump-Regierung. In einem Post auf Pauls Instagram-Seite sind die beiden AfD-Politiker vor dem Weißen Haus zu sehen. „Gute Gespräche mit interessierten Partnern. So geht Demokratie“, schreibt Paul dazu. In den USA gebe es „keine Brandmauern“ – die stärkste Partei sei „selbstverständlich Gesprächspartner“.

Am 21. September wird in Ludwigshafen gewählt

In Ludwigshafen wird am 21. September der nächste Oberbürgermeister oder die nächste Oberbürgermeisterin gewählt. Gesucht wird eine Nachfolge für die parteilose Amtsinhaberin Jutta Steinruck. Die vor einiger Zeit aus der SPD ausgetretene Politikerin tritt nicht mehr an. (mit dpa)

Redaktion

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