Chemie in Trinkwasser

Bisphenol A: Wie Mieter und Vermieter in Heidelberg und Rhein-Neckar sich informieren können

Von 
Bernhard Zinke
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Der Trinkwasserpreis in Mannheim steigt an © Lino Mirgeler/dpa

Rhein-Neckar. Die Verunsicherung durch Bisphenol A im warmen Leitungswasser ist groß. Mieter und Vermieter fragen sich gleichermaßen: Wie kann ich überprüfen, ob ich betroffen bin?

Stefan Kramer, Leiter des Referats für technischen Gesundheitsschutz im Kreisgesundheitsamt für den Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg, empfiehlt: Den Vermieter oder die Hausverwaltung fragen, ob in den vergangenen Jahren eine Rohrinnensanierung mit Epoxidharz stattgefunden hat.

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Aufklärung schafft auch ein gutachterlicher Nachweis mit Kamerabefahrung in den Rohren.

Eine Sicherheit, ob das eigene Haus betroffen ist oder nicht, bietet in jedem Fall eine Analyse des warmen Leitungswassers. Ganz wichtig: Betroffen von der Belastung mit Bisphenol A sind nur sanierte Warmwasserleitungen. Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Baden-Württemberg haben ergeben, dass die Belastungen mit Bisphenol A im Kaltwasser unterhalb der Nachweisgrenze gelegen hat. Das kalte Wasser spült die Chemikalie schlicht nicht aus.

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Es gibt akkreditierte Labore, die auf die Untersuchung von Leitungswasser spezialisiert sind. Eine Liste der Labore findet sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg unter folgendem Link: https://cutt.ly/BwIYTweX

Für die Metropolregion listet die Übersicht folgende Labore und Institute auf:
  • Mannheim: Labor der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, Dynamostraße 7-11, Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene am Universitätsklinikum Mannheim, Theodor-Kutzer-Ufer, Haus 22, Gas- und Wasserlabor der MVV Netze, Otto-Hahn-Straße 1, Limbach Analytics GmbH Edwin-Reis-Straße 6-10.
  • Heidelberg: Zentrum für Infektiologie am Universitätsklinikum, Im Neuenheimer Feld 324,
  • Hockenheim: Laborgesellschaft für Bauanalytik, Pfälzer Ring 24
Verbraucher, die in einem Gebäude mit einer bekannten Epoxidharzbeschichtung leben, sollten zur eigenen Sicherheit kein Warmwasser trinken. Abzuraten ist laut CVUA darüber hinaus von der regelmäßigen Verwendung von Warmwasser zur Zubereitung von Tee oder Kaffee oder für die Zubereitung von Speisen, vor allem Säuglingsnahrung. Duschen und Waschen ist unbedenklich.

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