Rhein-Neckar. In den Impfstützpunkten des Rhein-Neckar-Kreises stehen künftig an den Omikron-Subtyp BA.1 angepasste Vakzine zur Verfügung. Die Impfstoffe der Hersteller Biontech und Moderna werden erstmals am Donnerstag im Impfstützpunkt im Heidelberger Patrick-Henry-Village (PHV) verabreicht, teilte der Kreis mit.
Auch wenn Interessierte bereits seit Dienstag einen Termin buchen können, sind noch ausreichend Zeitfenster vorhanden, um sich eine Auffrischungsimpfung verabreichen zu lassen. „Es ist nicht der absolute Run“, sagte Kreissprecher Ralph Adameit auf Anfrage dieser Redaktion. Zwar seien für Donnerstag nur noch wenige Termine verfügbar und der Samstag ausgebucht. Aber ab kommenden Montag würden im PHV wieder vermehrt Termine zur Verfügung stehen. Auch an den Stützpunkten in Sinsheim und Eberbach gebe es genügend Termine.
Insgesamt hätten die Buchungen im Gegensatz zu den vergangenen Wochen aufgrund der neuen Impfstoffe in der Kürze der Zeit zugenommen. Eine Tendenz dahingehend sei absehbar, erläutert Adameit und nennt Zahlen: Stand Mittwoch, 14.30 Uhr, seien für den Zeitraum 15. bis 19. September insgesamt 271 Termine gebucht worden, darunter 153 für die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten Impfstoffe. Zwischen dem 31. August und 13. September seien zum Vergleich 342 Impfungen mit den herkömmlichen Vakzinen durchgeführt worden.
Zwar seien die Impfstoffe momentan noch knapp bemessen. Aber für die derzeit zur Verfügung stehenden Termine sei es ausreichend, so Adameit weiter. Der Kreis sei bei der Menge, die verimpft werden kann, auf die Verteilung des Landes angewiesen und habe somit keinen Einfluss darauf, wie viel Impfstoff zur Verfügung stehe.
Zulassung für Personen ab zwölf
Die beiden neuen Vakzine, die seit dem 1. September zugelassen sind, können bei Personen ab zwölf Jahren eingesetzt werden. Eine Grundimmunisierung gegen das Coronavirus, für die laut Landkreis weiterhin die bisher eingesetzten mRNA-Impfstoffe sowie der neue Tot-Impfstoff der Firma Valneva genutzt werden, ist für die Auffrischung Voraussetzung.
Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt bisher eine vierte Impfung Personen ab 60 Jahren. Empfohlen wird eine zweite Auffrischimpfung auch für Personen ab fünf Jahren mit einer Grunderkrankung, aus der sich ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf ergibt. Ebenfalls eine vierte Impfung können Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen erhalten.
Am Montag hatte die Arzneimittelaufsichtsbehörde der Europäischen Union (EMA) den an die Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 angepassten Biontech-Impfstoff zur Zulassung empfohlen. Bei diesen Virus-Subtypen handelt es sich um die derzeit in Deutschland dominierenden. Wann und in welcher Menge das Vakzin im Kreis eintrifft, steht noch nicht fest. Adameit spekuliert, dass die Terminbuchungen dann noch mal anziehen könnten: „Es kann sein, dass dann mehr Interesse“ an einer Auffrischung bestehe.
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