Allgemeinverfügung

Alkohol-Spielregeln werden in Heidelberg verschärft

Von 
Simone Jakob
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Nach den Pfingstkrawallen auf der Neckarwiese sind die Regeln zum ersten Mal angepasst worden. © Philipp Rothe

Heidelberg. Sommerliche Hitze, die Fußball-Europameisterschaft und Lockdown bedingt aufgestaute Feierlust sowie geschlossene Clubs und Diskotheken – diese Mischung hat in Heidelberg und andernorts derzeit unangenehme Folgen: Vermüllte Wiesen, Prügeleien, Wildgrillen und Dauerlärm sind nur einige Nebenwirkungen der neuen Pandemie-Lockerungen. Deshalb haben Polizei und Stadt in Heidelberg nun einige Maßnahmen beschlossen, die Abhilfe schaffen sollen.

So gilt in der Heidelberger Altstadt, auf der Neckarwiese und in Teilen Bergheims ab Freitag, 18. Juni, jeweils an den Wochenenden ein nächtliches Alkoholverkaufs- und -konsumverbot. Die Stadt Heidelberg hat hierzu in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Mannheim eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach jeweils in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag von 23 Uhr bis 6 Uhr zunächst ein Alkoholverkaufs- und abgabeverbot gilt. Eine Stunde später – jeweils von 24 Uhr bis 6 Uhr – folgt ein Alkoholkonsumverbot für den öffentlichen Raum im Geltungsbereich. Der Ausschank in der konzessionierten Gastronomie, also der Verzehr an Ort und Stelle, ist nach Angaben der Verwaltung davon ausgenommen.

„Zudem wird das nächtliche Aufenthaltsverbot für die Neckarwiese bis 11. Juli fortgesetzt – es beginnt allerdings künftig zwei Stunden später, also erst um Mitternacht“, berichtet ein Stadtsprecher. Der Aufenthalt sei an den Wochenenden von 24 Uhr bis 6 Uhr verboten.

Viele Besucher erwartet

Polizei und Stadt sehen auch für die kommenden Wochenenden besondere Herausforderungen: „Wir rechnen weiterhin mit einem erhöhten Besucherandrang an beliebten Orten in Heidelberg. So ist es in den vergangenen Wochen immer wieder zu unzulässigen Ansammlungen im Sinne der Corona-Verordnung gekommen“, so der Sprecher. Dabei sei häufig viel Alkohol konsumiert und Lärm verursacht worden, obendrein wurden Straftaten begangen.

Das nächtliche Alkoholverkaufs- und -konsumverbot sowie das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese dienten der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, dem Lärm- und Infektionsschutz. „Polizei und Ordnungsamt werden die Einhaltung der Regeln kontrollieren“, betont die Stadt.

„Ich verstehe voll und ganz, dass die Menschen in unserer Region – nach einer langen Zeit voller Einschränkungen – die wiedergewonnenen Freiheiten und das überwiegend sommerliche Wetter draußen genießen möchten. Während sich die Mehrheit dabei friedlich verhält, gibt es dennoch immer wieder Einzelne, die das nicht akzeptieren möchten und auf Krawall und Straftaten aus sind. Wir werden diese Personen besonders im Blick haben und über die kommenden Wochen und Monate mit einem neuen Maßnahmenkonzept darauf reagieren. Es kann und darf nicht sein, dass die Sicherheit im öffentlichen Raum und die damit verbundene Lebensqualität des überwiegenden Anteils der Bevölkerung durch Einzelne beeinträchtigt wird“, so der Leiter des Polizeipräsidiums Mannheim, Siegfried Kollmar.

Deshalb habe die Polizei das neue Konzept „Brennpunkte Sommer 2021“ erstellt, das bis 11. September läuft. Ziel sei es, das Sicherheitsempfinden weiter zu stärken und damit die Lebensqualität in Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis auch über die Sommermonate noch einmal zu steigern. Konkret ziele es darauf ab, mit zusätzlichen Einsatzkräften etwaige Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum zu verhindern und Straftaten konsequent zu bekämpfen. „Der Schwerpunkt der Einsatzkräfte liegt dabei auf Orten und Zeiten, an denen es in der Vergangenheit schon Auffälligkeiten gegeben hat“, betont Kollmar. Konkret liege der Fokus auf den Wochenenden und den innerstädtischen Brennpunkten.

„Die neue Konzeption setzt außerdem auf Fußstreifen. Gerade in den Fußgängerzonen werden während der Geschäftszeiten am Wochenende Beamte unterwegs sein. Solche Fußstreifen sind ein bewährtes Mittel, um schneller und einfacher mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen“, so Kollmar.

Wo gelten die Verbote

Das nächtliche Alkoholverbot erstreckt sich auf die Bereiche Altstadt (einschließlich des Bereiches rund um Schloss, den Karlstorbahnhof, Neckarstaden, Alte Brücke mit der Nepomuk Terrasse) und Neckarvorland, Neckarwiese, Montpellier-Brücke, Bismarckplatz, Bergheimer Straße, Schwanenteichanlage.

Das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese geht von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke und umfasst auch die Kastanienallee. sin

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