Kriminalität - Jugendlicher soll 13-Jährigen erstochen haben

14-Jähriger vor Gericht

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dpa
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Die Öffentlichkeit ist für den Prozess in Heidelberg nicht zugelassen. © dpa

Heidelberg/Sinsheim. Die Tat sorgte für Entsetzen: Nicht nur, dass ihr im Februar in Baden-Württemberg ein 13-Jähriger zum Opfer fiel – der mutmaßliche Täter war selbst nur ein Jahr älter und der Polizei bereits wegen eines Messerangriffs auf einen Mitschüler bekannt. Doch ein Anti-Aggressions-Training fruchtete offensichtlich nicht.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat am Mittwoch am Landgericht Heidelberg der Mordprozess gegen den 14-Jährigen begonnen. Der Angeklagte habe Angaben gemacht, sagte eine Gerichtssprecherin – mehr kann und darf sie nicht preisgeben. Denn wegen seines Alters gelten gesetzliche Vorgaben zum Jugendschutz. Erst über das Urteil will das Gericht öffentlich informieren, geplant ist es derzeit für Anfang Dezember. Für die Tat droht eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren.

34 Zeugen und drei Gutachter

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 14-Jährige sein Opfer hinterrücks mit mehreren Messerstichen umgebracht habe. Er soll den 13-Jährigen am 24. Februar in einem Waldstück in Sinsheim aufgelauert haben, als der Junge dort mit einem Mädchen spazieren ging. Den Vorwürfen zufolge sprach der Angreifer den 13-Jährigen an, stürzte sich von hinten auf ihn und stach ihm mit einem Messer dreimal in den Rücken, als er schon am Boden lag. Der 14-Jährige habe ihn auch an Brust und Hals verletzt, wobei die Hauptschlagader getroffen worden sein soll. Der 13-Jährige starb kurz darauf. Die Polizei hatte den 14-Jährigen mit einem Küchenmesser in der Hand neben der Leiche des Jungen und dem Mädchen im Stadtteil Eschelbach festgenommen. Er beteuerte seine Unschuld und schwieg dann nach früheren Angaben der Ermittler. Hinter der Tat steckte nach damaligen Erkenntnissen ein Eifersuchtsstreit um das zwölfjährige Mädchen.

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Dass der 14-Jährige nun wegen Mordes vor Gericht steht, geht auf die Einschätzung von Sachverständigen zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte Experten zu Rate gezogen und kam zu dem Schluss, dass der Jugendliche strafrechtlich verantwortlich war – „dass er also nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug war, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“.

Das Mädchen, mit dem das Opfer im Wald spazieren war, soll in den Plan des Angeklagten involviert gewesen sein. In dem Verfahren vor der Großen Jugendkammer in Heidelberg geht es aber nur um den 14-Jährigen. Zehn Fortsetzungstermine hat das Gericht in einem ersten Schritt angesetzt. Es will 34 Zeugen und drei Sachverständige hören. 

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