Mannheim. Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Am Landgericht ist am Freitag nicht über die Meinungsfreiheit verhandelt worden. Die ist hierzulande, auch wenn viele das Gegenteil behaupten, glücklicherweise nicht gefährdet. Im Gegensatz übrigens zu anderen Staaten, die uns einst als Vorbild dienten.
In dem Zivilprozess nach dem tödlichen Polizeieinsatz auf der Schönau vor eineinhalb Jahren ging es lediglich um die Frage, wo genau die Grenze der Meinungsfreiheit verläuft. Dass eine solche existiert, ist so normal wie bei allen anderen Freiheiten, die eben da enden, wo sie die anderer beschränken.
Es ging also lediglich um die Frage, ob es zulässig ist, den Begriff „hinrichten“ zu verwenden – oder ob das eine Ehrverletzung gegenüber dem betroffenen Polizisten darstellt, dem die Staatsanwaltschaft bescheinigt hat, dass er in Notwehr gehandelt hatte.
Nein, ist es nicht, hat der Vorsitzende Richter klargemacht: Der Polizist muss das hinnehmen. Er hat aber auch betont: „Nicht alles, was man sagen darf, sollte man auch sagen.“ Und diesen Satz können wir uns in unserer modernen digitalen Erregungsgesellschaft gar nicht oft genug zu Herzen nehmen.
Anstatt uns so oft zu empören und mit dem Finger auf andere zu zeigen, müssen wir zuhören und versuchen, die Perspektive des anderen zu verstehen. Sonst schreitet die gesellschaftliche Spaltung voran. Und die Radikalisierung mit ihr.
Wenden Polizisten Gewalt an? Selbstverständlich, wenn es notwendig ist. Das ist sogar Teil ihrer Jobbeschreibung. Schließlich sind sie dafür da, für uns alle das staatliche Gewaltmonopol durchzusetzen. Gehen manche dabei unverhältnismäßig vor oder gar ungerecht? Bestimmt. So wie es in jeder gesellschaftlichen Gruppe schwarze Schafe gibt. Rechtfertigt das einen Generalverdacht gegenüber Polizisten? Sicher nicht. Das muss man bei aller berechtigten und notwendigen Kritik berücksichtigen.
In wenigen Tag en, wenn sich das schreckliche Attentat am Marktplatz jährt, werden wir alle wieder Rouven Laur gedenken. Jenem Polizisten, der sein Leben ließ, um die Meinungsfreiheit zu verteidigen. Nehmen wir uns seinen Einsatz als Mahnung und lassen uns nicht spalten.
Nicht alles, was man sagen darf, sollte man auch sagen
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Über Polizeigewalt und die Grenzen der Meinungsfreiheit
Nach dem tödlichen Polizeieinsatz auf der Schönau in Mannheim wird am Landgericht verhandelt: Dabei können wir alle etwas lernen.