Natürlich kann man jetzt wieder mit dem Totschlagargument kommen, dass an sechs Tagen in der Woche meist bis spät in den Abend die Möglichkeit besteht, seine Einkäufe zu erledigen. Da ist sicher etwas Wahres dran, besonders dann, wenn man in der Nachbarschaft um sein Zuhause auf eine breite Auswahl an Lebensmittelmärkten zurückgreifen kann.
Auf dem Land ist das immer seltener der Fall. Und nicht nur, aber meistens dort, gibt es die vollautomatisierten Läden. Doch selbst in der Stadt wird es gute Gründe dafür geben, warum die Kunden ausgerechnet sonntags in einem Smart-Store einkaufen. Von daher ist es irrelevant, wo das moderne Konzept angeboten wird: Mit den geplanten gesetzten Grenzen torpediert die Landespolitik in Stuttgart ein zukunftsfähiges und digitales Geschäftsmodell, bevor es überhaupt flächendeckend am Markt etabliert ist.
Die Politik in Stuttgart sollte einmal nach Wiesbaden blicken.
Sicher stehen Sonn- und Feiertage unter einem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. Aber nun ausgerechnet auf die Hauptgottesdienstzeiten zu verweisen, ist völlig absurd. Erst recht, da in den Märkten die meiste Zeit ohnehin kein Personal anwesend ist.
Die Politik in Stuttgart sollte einmal nach Wiesbaden blicken. Hessen hat auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel mit einer vernünftigen Gesetzesänderung reagiert. Seitdem dürfen die Märkte sonntags wieder öffnen. Warum das in Baden-Württemberg nicht gehen sollte, ist für die Bürger nur schwer nachvollziehbar.
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Stuttgarter Landesregierung torpediert smartes Einkaufen
Ein neues Gesetz könnte das Aus von automatisierten Läden bedeuten. Das beschädigt ein zukunftsfähiges und digitales Geschäftsmodell, sagt Christian Schall.