Kommentar Mannheims Bürger müssen Mietspiegel-Panne ausbaden

Martin Geiger findet, dass die versäumte Aktualisierung des Mannheimer Mietspiegels ein schwerer handwerklicher Fehler der Stadtverwaltung ist. Diese ist den Bürgern eine Erklärung schuldig

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Martin Geiger
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Mannheim. Die Stadt Mannheim hat in den vergangenen Jahren einiges getan, um die Auswüchse am Wohnungsmarkt einzudämmen. Das fängt bei der Quote für bezahlbaren Wohnraum an und hört beim Engagement der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GBG nicht auf. Dennoch ist das versäumte rechtzeitige Aktualisieren des qualifizierten Mietspiegels für die Stadt ein schwerer handwerklicher Fehler, der so nicht passieren darf.

Über die Gründe kann man nur spekulieren, ehe die Verwaltung sich äußert. Wichtiger sind ohnehin die Auswirkungen. Und die stehen bereits fest – und haben es, leider, in sich. Denn durch die so entstandene Regelungslücke haben die Immobilienbesitzer von nun an bis voraussichtlich Februar theoretisch die Möglichkeit, höhere Mietpreissteigerungen auszusprechen, als dies mit einem gültigen qualifizierten Mietspiegel wohl möglich wäre.

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Und das ausgerechnet in diesen Zeiten, in denen aufgrund von Inflation, steigenden Zinsen und Baupreissteigerungen Mieterhöhungen eher die Regel als die Ausnahme sein dürften; und in denen auch wegen der Energiekrise sowieso praktisch alle Preise in die Höhe schießen – und die Zahl der Menschen, denen die Kosten über den Kopf wachsen, stetig steigt.

Ausbaden müssen das nun all jene Mannheimerinnen und Mannheimer, deren Vermieter sich dieses Versäumnis zunutze machen wollen. Aber auch alle anderen verunsichert es, wenn sie nicht gerade Eigentümer oder GBG-Mieter sind. Denn sie werden sich in den kommenden Wochen beim Gang zum Briefkasten immer mal wieder fragen, ob es auch sie trifft. Und wenn ja, wie schlimm.

Nicht zuletzt wird die Panne die Gerichte beschäftigen. Denn es ist absehbar, dass Mieterhöhungen, die mit den Preisen dreier angeblich vergleichbarer Wohnungen begründet werden, zu deutlich mehr juristischen Auseinandersetzungen führen, als solche, die sich auf einen transparenten und einfach einsehbaren Mietspiegel berufen.

Nun kann man zwar an die Immobilienbesitzer appellieren, diese Lücke nicht auszunutzen. Aber mehr als ein froher nachweihnachtlicher Wunsch dürfte das nicht sein. Denn ein Appell ist und bleibt eben ein Appell – und keine verbindliche Vorschrift.

Darum ist die ganze Sache eine schöne Bescherung. Klar machen wir alle mal Fehler. Aber ebenso klar ist: Das zuständige Dezernat unter der Führung von Ralf Eisenhauer (SPD) ist den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt eine Erklärung schuldig.

Redaktion Reporter für das Ressort "Mannheim".