Man muss halt schauen, notgedrungen irgendwie damit zurechtzukommen – das ist, übersetzt aus dem Verwaltungsdeutsch, das Ergebnis zahlloser Gespräche hinter den Kulissen über die Zukunft des Mannheimer Stadthauses im Quadrat N 1. Die jetzt angekündigte Machbarkeitsstudie bedeutet nichts anderes als das Eingeständnis, dass man sich in das Unvermeidliche fügen und von den Abrissplänen leider Abstand nehmen muss.
Dabei stand dieser Abriss schon so gut wie fest. Das Gebäude habe „keine Zukunft“, so im Sommer 2021 die Mannheimer Stadtverwaltung. Während sie Neubaupläne schmiedete, kam jedoch im Juli 2021 das, was viele Beteiligte später als „Bombe“ bezeichneten: Das Landesamt für Denkmalpflege stellte, vorangetrieben von Architekten und ohne jede Rücksprache mit der Stadtverwaltung, das Stadthaus unter Denkmalschutz.
Für die allermeisten Bürger war und ist das schlichtweg nicht nachvollziehbar. Über Ästhetik und Architektur kann man zwar immer streiten, und ein Denkmal muss nicht automatisch „schön“ sein. Aber von Anfang an fehlt dem Gebäude weitgehend die Akzeptanz in der breiten Öffentlichkeit. Und es fehlt ihm die Funktionalität. Schon eineinhalb Jahre nach der Eröffnung haben die ersten Läden dicht gemacht, und zahlreiche weitere verkorkste Umplanungen sind stets schiefgegangen. Letztlich ist N 1, auch wenn die verantwortlichen Architekten das nicht gerne hören, ein Planungsdesaster und weder eine Zierde für einen derart zentralen, bedeutenden Platz noch angemessen genutzt.
Ob es einen Ausweg gibt, soll nun die Machbarkeitsstudie zeigen. Die Fassade wird zwar von den Denkmalschützern, obwohl viele Bürger darüber mit dem Kopf schütteln, als sakrosankt betrachtet. Aber zu klären ist, ob der Denkmalschutz wenigstens Änderungen im Innern des Gebäudes zur Anpassung der Funktionalität zulässt – schließlich hat es da ohnehin bereits mehrere Umbauten gegeben.
Die Hoffnung, dass Mannheim das Stadthaus ganz los wird, ist indes minimal. Zwar gibt es noch einen Hebel – wenn die Studie zeigt, dass der Erhalt des Gebäudes für die Eigentümer „wirtschaftlich unzumutbar“ ist. Die Hürden dafür sind jedoch, da ein Teil des Stadthauses der öffentlichen Hand gehört, enorm hoch. Dabei ist aus Sicht vieler Bürger ein Erhalt des Stadthauses längst unzumutbar geworden. Hier folgt der Denkmalschutz aber nicht, wie es das Gesetz vorsieht, „öffentlichem Interesse“, sondern nur der Leidenschaft einer Architekten-Klientel.
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Das Stadthaus in Mannheim wurde nie richtig akzeptiert
Peter W. Ragge zum bei Bürgern ungeliebten Stadthaus N 1