Nein, keine Sorge, von Fußball ist hier heute nicht die Rede, auch wenn Sepp Herbergers (oder doch Helmut Schultes?) Bonmot vom Runden, das in das Eckige muss, als Essenz vom Wesen des Fußballspiels natürlich Legende ist. Wir gehen, um im Bild zu bleiben, sogar in den Strafraum und sprechen von der Ecke, die ja – anderen Fußballweisheiten zufolge – „ein halbes Tor“ ist und beschäftigen uns auch mit Pfosten. Nur eben nicht im Fußball, sondern im Straßenverkehr. Genauer, dem „ruhenden Verkehr“, für den hierzulande nicht die Polizei, sondern die Ordnungsämter zuständig sind. Als Eckensteher bezeichnete Falschparker sind bei Fußgängern, Rollstuhlfahrern, Kinderwagenschiebern seit jeher äußerst unbeliebt. Das hindert diese freilich nicht daran, aus vermeintlichem Parkplatzmangel und realer Bequemlichkeit auch weiterhin auf die Bewegungsbedürfnisse und Bewegungseinschränkungen ihrer Mitmenschen keine Rücksicht nehmen zu wollen. Auch die Appelle von Feuerwehren und Rettungsdiensten lassen sie kalt.
Gemeinden verteilen statt Strafzetteln längst Pfosten, Stangen und Poller, mit denen sie runde Bordsteinecken zupflastern, damit dort keine eckigen Blechkisten abgestellt werden können. Wohin man blickt in Stadt und Land: Nun stehen sie vor den Stangen auf den Kreuzungen und reduzieren die Durchfahrbreite je nach Lage um nochmals die knappe Hälfte. Was das heißt? Ein Strafraum bleibt ein Strafraum – und ohne Kontrolle bleibt eine Ecke trotz vieler Pfosten doch nur ein kommunales Eigentor.
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