Mannheim.
In der Rock- und Pop-Szene ist alles erlaubt – fast. Filmen, ja oder nein? Welche Kleidung ist passend? Sind mitgebrachte Getränke und Essen erlaubt? Ab wie viel Jahren darf ein Konzert allein besucht werden, gibt es hier Richtlinien?
Tipps für das passende Outfit für ein Rock- oder Pop-Konzert
Zu den meisten Konzerten oder Festivals trägt man am einfachsten etwas, das einem selbst am besten gefällt. Beim Outfit gibt es dementsprechend keine strikten Regeln oder klare Vorgaben. Von Sneaker bis zu Pumps, von Jeans bis Rock und Stoffhose, von Shirt, Top, Hemd bis Bluse kann man das Konzertoutfit kombinieren, wie es beliebt.
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Bei dem ein oder anderen Konzert passen auch Glitzerkleid oder Hawaiihemden. Ein pinker Glitzertraum oder das schrille gelb-blaue Palmenhemd wäre jedoch bei Bands wie Metallica, AC/DC oder den Rolling Stones eher unpassend. Hier ist man mit lässigen Kleidungsstücken auf der sicheren Seite. Jeans mit Stiefeln oder Sneaker einem lockeren Oberteil kombinieren und das Outfit ist fertig. In der Rock- und Metal-Szene tendieren Konzertgänger oftmals zur Farbe Schwarz.
Insgesamt orientieren sich die meisten am Kleidungsstil der Künstlerinnen und Künstler. Viel Glitzer findet beispielsweise Verwendung bei Taylor Swift, Ariana Grande oder Helene Fischer. Bei Billie Eilish sollte die funkelnde Robe jedoch lieber auch im Schrank bleiben.
Boho Stil ist bei Festivals im Trend
Bei Festivals ist ebenfalls ein Unterschied zwischen unter anderem Rock-, Electronic-, Hip-Hop- oder Techno-Festivals im Kleidungsstil zu erkennen. Während beispielswiese bei Rock am Ring allezeit verlass auf Schwarz und locker sowie lässig ist, ist bei anderen Festivals der Boho Stil in den vergangenen Jahren beliebt geworden. Hier kommt auch viel Glitzerschminke zum Einsatz.
Bei Getränken und Speisen gibt es jedoch klare Richtlinien für Konzerte in großen Arenen oder Hallen – sie sind verboten. Diese Regel gilt jedoch meist von Seiten des Veranstalters beziehungsweise des Veranstaltungsorts.
In den Arenen und Hallen wird zudem Essen und Trinken angeboten. Hier wird aus Sicherheitsgründen auch auf Glas verzichtet. Die Mehrwegbecher sind dabei oftmals mit Bildern der Künstlerinnen und Künstler bedruckt. Die Becher können als Andenken mitgenommen werden. Das Pfand entspricht dem Kaufpreis.
Bei großen ganztägigen Festivals oder Open-Air-Konzerten mit mehrstündigem Vorprogramm dürfen vereinzelt bestimmte Mengen alkoholfreier Getränke mit aufs Gelände genommen werden. Vor allem, wenn hohe Temperaturen zu erwarten sind, ist es wichtig, genug zu trinken – manches Traumkonzert endet wegen Kreislaufproblemen durch Flüssigkeitsmangel vorzeitig im Sanitäterzelt .
Auch hier gilt: Von den Behältern darf keine Gefahr ausgehen. Oft sind Tetrapaks erlaubt. Mitunter muss man sogar bei kleinen Plastikflaschen den Deckel abnehmen, damit sie sich nicht als Wurfgeschoss eignen. Hier empfiehlt sich vor der Abfahrt ein Blick auf die Homepage oder in die App der Veranstaltung.
DIN-A4-Blatt als Orientierung bei der Taschenwahl
Große Taschen, Rücksäcke oder gar Koffer sind auf Konzert- und Festival-Geländen verboten. Dahinter steckt eine reine Sicherheitsmaßnahme. Kleine Taschen dürfen mitgenommen werden. Meist kann man sich an der Größe eines DIN-A4-Blattes orientieren. Die Mitnahme von Regenschirmen, Helmen, elektronischen Geräten oder Kosmetikartikeln wie Deosprays kann ebenfalls eingeschränkt sein.
Vorsicht sollte man beim Filmen und Fotografieren walten lassen. Rein rechtlich gesehen, handelt es sich beim Mitschneiden von Konzerten um eine Urheberrechtsverletzung. Die Begründung, dass Aufnahmen nur für den privaten Gebrauch gemacht werden, greift im Grunde nicht, da die Einwilligung der Künstler und Beteiligten nicht explizit gegeben wird.
Konzerte zählen im Jugendschutzgesetz nicht zu den Tanzveranstaltungen
„Das Jugendschutzgesetz gilt nicht auf Popkonzerten, hier steht das Geschehen auf der Bühne im Mittelpunkt“, lautet ein Paragraf im Jugendschutzgesetz. Dementsprechend gelten bei einem Konzertbesuch zumindest nicht die gleichen Regeln wie bei einem Disco-Besuch.
Die allgemeingültigen Richtlinien für Tanzveranstaltungen - Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nur bis 24 Uhr allein bei Veranstaltungen sein und danach nur mit einer Aufsichtsperson, Kinder unter 16 Jahren dürfen im Allgemeinen ausschließlich mit einem, laut Jugendschutzgesetz, „personensorgeberechtigten Erwachsenen“ unterwegs sein – greift bei Konzerten nicht.
In jedem Fall sollte man sich über die verschiedenen Regeln bei einem Konzert im Vorfeld informieren. Veranstaltungsorte können eigene Vorgaben haben, die nicht überall gelten. Diese findet man vor allem auf den Internetseiten der Arenen und Hallen oder erhält bereits Hinweise beim Ticketkauf.
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