Mainz/Wiesbaden/Stuttgart/Mannheim. Menschen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, können ihre Isolation schon nach fünf Tagen beenden. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 48 Stunden zuvor keine Krankheitssymptome mehr haben. Diese Lockerung, auf die sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern Ende vergangener Woche verständigten, haben nun die ersten Landesregierungen bereits umgesetzt. Dazu zählen Rheinland-Pfalz und Hessen. Baden-Württemberg will im Laufe der Woche folgen.
Gemäß der am Sonntag in Kraft getretenen neuen Absonderungsverordnung aus Mainz gilt die Isolationspflicht grundsätzlich nur noch für infizierte Menschen und nur für fünf Tage, sofern sie keine Symptome haben. Ein Freitesten ist nicht mehr nötig. Sind Symptome aufgetreten, müssen diese in den letzten 48 Stunden verschwunden sein. Dauern Fieber, Husten oder andere Symptome an, ist die Isolation bis zu maximal zehn Tagen fortzusetzen. Kontaktpersonen von Infizierten müssen unabhängig von ihrem Alter und ihrem Impfstatus nicht mehr in Quarantäne.
„Fachlich nicht mehr begründbar“
In Hessen gilt diese Pflicht auch nicht mehr. Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen von Infizierten wird nur noch empfohlen, mindestens fünf Tage ihre Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen. Infiziertes medizinisches Personal darf nach den neuen Regeln seine Tätigkeit frühestes am fünften Tag nach dem Beginn der Isolation mit einer Freitestung wiederaufnehmen. Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt vorliegen. Für alle anderen Infizierten ist ebenfalls kein Freitesten mehr erforderlich.
Corona in der Region
Darauf hat sich im Grundsatz Ende vergangener Woche auch die grün-schwarze Koalition in Stuttgart verständigt. Ohne Symptome in den zurückliegenden 48 Stunden soll hier die Isolation gleichfalls auf fünf Tage verkürzt werden. Bisher waren es sieben, nach denen man sich aber noch freitesten musste. Die Lockerung will Baden-Württemberg nun jedoch erst umsetzen, wenn das Robert-Koch-Institut seine Empfehlungen entsprechend verändert hat. Dies wird für Anfang der Woche erwartet. Wie ein Sprecher des Stuttgarter Sozialministeriums am Sonntag auf Anfrage weiter mitteilte, wird die Änderung möglich durch eine zunehmende Immunität in der Bevölkerung und durch mildere Krankheitsverläufe, die mit der Omikron-Variante einhergehen.
Auch der Mannheimer Gesundheitsamtschef Peter Schäfer hatte sich kürzlich im Interview mit dieser Redaktion für eine Verkürzung der Isolationszeit ausgesprochen: „Fachlich ist Quarantäne ohne Symptome derzeit nicht mehr begründbar“, darin seien sich die Südwest-Gesundheitsämter einig.
Primär geht es hier nach Schäfers Worten um die Frage, warum jemand mit Omikron anders behandelt werden solle als mit jeder anderen ansteckenden Krankheit, wie zum Beispiel Influenza. „Da gilt dann der Grundsatz: Wer Symptome hat, bleibt zuhause. Aber wer völlig beschwerdefrei ist, kann auch arbeiten.“ Eine unfreiwillige Quarantäne sei ja auch eine Freiheitseinschränkung, die verhältnismäßig sein müsse. Zumal sie bei Omikron häufig zu spät komme, weil Infizierte schon andere angesteckt hätten.
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Gelockerte Quarantäne-Regeln sind sinnvoll!