Kinder im Südwesten brauchen nach Corona-Isolation keinen Test

Kinder und Jugendliche sollen nach einer fünftägigen Quarantäne keinen negativen Test vorzeigen müssen, wenn sie nach einer Corona-Infektion in Schule oder Kita zurückkehren

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dpa/lsw
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Stuttgart. Kinder und Jugendliche sollen nach einer fünftägigen Quarantäne keinen negativen Test vorzeigen müssen, wenn sie nach einer Corona-Infektion in Schule oder Kita zurückkehren. Somit sollen für sie die gleichen Regeln gelten wie für Erwachsene, wie Gesundheits- und Kultusministerium am Mittwoch mitteilten. Nach den aktuellen Absonderungsregeln gelte auch für Erwachsene, dass sie nach fünf Tagen Isolation nach einer Covid-19-Erkrankung keinen negativen Test vorlegen müssen, wenn sie wieder zur Arbeit gehen.

"Kindern und Jugendlichen, die bereits in den vergangenen Jahren der Pandemie verstärkt belastet waren, darf der Zutritt zu den Gemeinschaftseinrichtungen nicht zusätzlich erschwert werden", sagte Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne). Gesundheitsminister Manne Lucha sagte, der Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen sei ohne Frage wichtig - "aber es kann nicht sein, dass Kinder und Jugendliche stärker belastet werden als Erwachsene". Die Regel gelte ab sofort, teilte sein Ministerium mit.

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Zuletzt hatte Baden-Württemberg gemeinsam mit drei anderen Bundesländern auch darauf gedrängt, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte zu beenden. Lucha (Grüne) argumentierte: "Wir sollten nach und nach in den Modus kommen, eine Corona-Infektion wie eine andere Infektionskrankheit zu behandeln, bei der gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause." Man müsse auf mehr Eigenverantwortung setzen und den Menschen nicht mehr fünf Tage eine Absonderungspflicht vorschreiben.

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