Grundschüler in Baden-Württemberg müssen von Montag an auch im Unterricht medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen oder eine FFP2-Maske tragen. Das ist eine von mehreren Neuregelungen in der Corona-Verordnung, die die Landesregierung am Freitagabend in Stuttgart veröffentlichte. Zudem kann in den Klassen 5 und 6 in den weiterführenden Schulen, die am Montag erst zurückgekehrt waren, wieder
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