Rechtsstreit - Steuerberater sieht „Verfahrensfehler“

Mannheimer Steuerberater Heinrich Braun verliert Prozess gegen Olaf Scholz

Von 
Walter Serif
Lesedauer: 
Juristische Niederlage: der Mannheimer Steuerberater Heinrich Braun. © Braun

Mannheim. Der Mannheimer Steuerberater Heinrich Braun hat den Prozess gegen Ex-Finanzminister Olaf Scholz (SPD) verloren. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage am Montag ab, wie ein Sprecher dieser Redaktion auf Anfrage mitteilte. Braun hatte gegen die „Bundesrepublik Deutschland“ auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes geklagt, als Kanzler Scholz noch Finanzminister war. Er wollte die Veröffentlichung einer Verfügung erzwingen, die nach seinen Angaben nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt war. Der Steuerberater wirft den Finanzbehörden vor, sie hätten eine interne Absprache getroffen, wie man Rentnereinsprüche verhindern könne, um keine Rückzahlungen leisten zu müssen. Hintergrund ist der juristische Streit um die Doppelbesteuerung von Renten. Braun berät mehrere Rentner in Musterverfahren.

„Soweit die begehrten Informationen beim Bundesfinanzministerium vorhanden sind, steht dem Informationszugang die Vertraulichkeit der Sitzungen des Bundesfinanzministeriums mit den obersten Finanzbehörden entgegen“, heißt es im Urteil. Anders ausgedrückt: Das Gericht hat in der Rechtsgüterabwägung die Geheimhaltung höher eingestuft als die Informationsfreiheit.

Mehr zum Thema

Rentenbesteuerung

Mannheimer Steuerberater Heinrich Braun verklagt Olaf Scholz

Veröffentlicht
Von
Walter Serif
Mehr erfahren

Berufung möglich

Der Steuerberater will das schriftliche Urteil abwarten und danach entscheiden, ob er in Berufung geht. „Bis dahin gehe ich von einem Verfahrensfehler des Gerichts aus. Nach meiner Rechtsauffassung hat es nicht hinreichend geprüft, ob die Verfügung einer Geheimhaltungsvorschrift unterliegt.“ Nach Angaben des Sprechers sei dies nicht notwendig gewesen. Das Urteil sei unabhängig vom Inhalt der Verfügung gefällt worden. Sollte Braun einen Berufungsantrag stellen und diesem stattgegeben werden, wäre das Oberverwaltungsgericht Berlin am Zug. Braun könnte sich dann aber - anders als vor dem Verwaltungsgericht - nicht mehr selbst vertreten.

Redaktion Reporter für Politik und Wirtschaft

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen