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Echtzeitüberweisung ab Oktober Pflicht – das müssen Bankkunden jetzt wissen

Ab 9. Oktober ist das Verfahren Pflicht: Banken müssen ihren Kunden Überweisungen in Echtzeit bieten. Und Empfänger genauer überprüfen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von 
Björn Hartmann
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In einer App der Sparkasse ist die Option „Als Echtzeit-Überweisung“ zu sehen. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Berlin. Geld lässt sich bald schneller in der EU überweisen. Und das Verschicken wird auch sicherer. Zum 9. Oktober bieten Banken und Sparkassen den Kunden, die ihre Konten per Mobiltelefon oder Computer führen, zwei neue Funktionen an: Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Ändert sich das Verfahren für Onlineüberweisungen grundlegend?

Die neuen Regeln bringen mehr Tempo und mehr Sicherheit. Am Verfahren ändert sich nichts. Auch weiterhin muss man eine lange Nummer aus Buchstaben und Ziffern eingeben, die Internationale Bankkontonummer Iban. Nur mit ihr ist sicher, dass das Geld auch dort ankommt, wo es hin soll. Sie besteht aus einem Länderkürzel, etwa DE, zwei Prüfziffern sowie der Bankleitzahl und der Kontonummer.

Was ist eine Echtzeitüberweisung?

Hinter dem Begriff verbirgt sich eine besonders schnelle Form der Onlineüberweisung zwischen verschiedenen Banken und Sparkassen. Das Geld ist binnen zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers oder der Empfängerin. Das soll rund um die Uhr möglich sein, auch am Wochenende oder an Feiertagen. Bisher dauert es meist einen Arbeitstag, bis eine Überweisung ausgeführt, das Geld angekommen ist.

Meine Bank bietet Echtzeitüberweisungen bereits an, was ist neu?

Bisher bieten Banken und Sparkassen die Echtzeitüberweisung freiwillig an. Vom 9. Oktober an wird sie Pflicht. Bisher verlangen die Institute oft eine Gebühr für die Dienstleistung. Künftig darf sie für den Kunden nicht teurer sein als eine klassische Überweisung – in der Regel wird sie also kostenlos sein. Damit könnte sich das Verfahren als neuer Standard durchsetzen. Warum warten, wenn es auch fixer geht? Und wer etwa eine Rechnung an einem bestimmten Tag bezahlen will, kann immer noch eine Terminüberweisung ausfüllen.

Welche Vorteile hat das?

Mehrere Vorteile sieht das Europäische Verbraucherzentrum. Wichtige Rechnungen, bei denen die Zahlungsfrist etwa am Montag ausläuft, ließen sich auch an Sonntagen begleichen. Wer viel über das Internet einkauft und das Geld überweist, muss weniger warten. So sehen Online-Händler sofort, dass das Geld eingegangen ist, und können die Ware schneller versenden. Auch gemeinsame Ausgaben in einem Restaurantbesuch, ließen sich sofort untereinander ausgleichen.

Wie sicher ist sie?

Die Echtzeitüberweisung wird sicher ankommen. Allerdings sollten diejenigen, die sie ausfüllen, sehr genau sein und noch einmal alles prüfen, bevor sie sie abschicken. Denn bei zehn Sekunden ist es kaum möglich, sie zu stoppen. Auch klassische Überweisungen lassen sich, einmal autorisiert, kaum zurückholen. Damit alles sicherer wird, wird eine zusätzliche, verpflichtende Sicherheitsabfrage eingebaut – die Empfängerüberprüfung. Sie ist kostenlos.

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Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung?

Bisher prüft ein Kreditinstitut im Hintergrund, ob die Iban auf der Onlineüberweisung existiert. Gibt es die Nummer, wird auch überwiesen. Der Name im Empfängerfeld ist unwichtig. Das ändert sich jetzt. Künftig prüfen die Bank, die das Geld überweisen soll, und die Bank, die es empfangen wird, zusätzlich, ob der Name im Überweisungsformular mit dem der Empfängerin oder des Empfängers übereinstimmt. Es soll Bruchteile von Sekunden dauern. Dann werden vier mögliche Hinweise angezeigt: Der Name stimmt überein; der Name ähnelt sich, typisch, wenn jemand mehrere Vornamen hat; der Name stimmt nicht überein. Im vierten Fall ist eine Überweisung nicht möglich. Er dürfte sehr selten sein und hat meist technische Gründe. Wie die Hinweise aussehen, regelt jede Bank oder Sparkasse selbst. Noch einmal prüfen, freigeben, fertig.

Lassen sich Überweisungen freigeben, bei denen der Name nicht übereinstimmt?

Selbst, wenn der Name nicht übereinstimmt, kann man die Überweisung autorisieren. Vielleicht kommt die Rechnung von „Blumen Müller“, bei der Bank ist unter der Iban die Susanne Meyer GmbH eingetragen. Allerdings haftet das Kreditinstitut nicht, wenn das Geld dann doch nicht da ankam, wo es hin sollte.

Was ist mit Daueraufträgen?

Bei bestehenden Daueraufträgen ändert sich nichts. Wird einer geändert oder ein neuer angelegt, gibt es einmalig eine Abfrage.

Lässt sich die Abfrage abschalten?

Auch wenn ein zusätzlicher Schritt bei der Onlineüberweisung vielleicht stört, können Privatleute ihn nicht verhindern. Firmen können auf die Empfängerüberprüfung verzichten.

Wieso macht das Verfahren Überweisungen sicherer?

Die Abfrage ist ein zusätzlicher Kontrollschritt. Der bei Betrügern beliebte Rechnungsschwindel sollte damit kaum mehr möglich sein. Dabei verschicken die Täter eine echte Rechnung, bei der sie die Kontonummer geändert haben. Der Zahler hält die Rechnung für echt, das Geld landet bei den Gaunern. Wie viele solcher Manipulationsfälle es tatsächlich gibt, ist unklar. Die Banken und Sparkassen in Europa führen jedes Jahr rund 30 Milliarden Überweisungen aus.

Wo gilt die neue Sicherheitsabfrage?

Zunächst führen alle 20 Mitglieder der Euro-Zone sie ein. Spätestens vom 9. Juli 2027 an ziehen alle anderen Staaten der EU nach. Unklar ist, wann Liechtenstein, Island und Norwegen das Verfahren einführen. Sie gehören nicht zur EU, sondern zum Europäischen Wirtschaftsraum und sind der EU eng verbunden. Die Schweiz und Großbritannien sind bisher nicht dabei, ebenfalls nicht Albanien, Moldau und Serbien, die zwar zum einheitlichen europäischen Zahlungsraum gehören, aber nicht zur EU.

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