Berlin. Die Bahn schafft zum 9. Juni ihre roten Plastik-Bahncards ab. Die Bahncards 25 und 50 können dann nicht mehr wie bisher am Schalter gekauft werden. Künftig sollen Kunden ihre Bahncard in der Bahn-Navigator-App auf dem Smartphone hochladen und dem Schaffner bei Kontrollen vorzeigen. Wir beantworten einige Fragen dazu.
Was ändert sich bei der Bahncard?
Über fünf Millionen Verbraucher besitzen eine Bahncard. Für alle Inhaber der Rabattkarte, die sie einfach in den Zug mitnehmen und dort bei der Fahrscheinkontrolle vorzeigen, ändert sich bald etwas. Denn die Plastikkarten gibt die Bahn künftig nicht mehr aus. Ab dem 9. Juni werden Bahncards 25 und 50 nur noch digital gespeichert.
Wie wird die digitale Bahncard eingerichtet?
Inhaber einer Bahncard verfügend bereits über das Wichtigste, auch wenn sie es nicht wissen sollten: ein Kundenkonto. Auf der Webseite der Bahn kann die Bahn mit Hilfe der Nummer der Bahncard jedem Inhaber ein Kundenkonto zuordnen. Darüber hinaus benötigen Kunden noch eine persönliche Mailadresse. Mit diesen beiden Infos wird das Kundenkonto für die digitale Bahncard präpariert. Per Mail versendet die Bahn dann eine PIN für das Konto. Anschließend aktiviert man das Konto und muss nur noch ein Passwort für den Zugang festlegen. Damit ist fast alles bereit für die digitalen Services der Bahn vom Ticketkauf bis zum Nachweis der Bahncard. In einem nächsten Schritt laden Kunden sich dann die Navigator-App auf ihr Smartphone und verbinden die App mit ihrem Konto.
Wo gibt es Hilfe, wenn die Einrichtung zu kompliziert wird?
Sollten Bahnfahrer mit der digitalen Welt gar nicht vertraut sein und sich mit den Anleitungen der Bahn zur Einrichtung von Konto und App nicht zurecht finden, können sie sich an ein Reisezentrum der Bahn wenden. Dort helfen die Kundenbetreuer dann bei den ersten Schritten.
Verlieren vorhandene Plastikkarten ihre Gültigkeit?
Die gewohnte Bahncard bleibt noch während ihrer Laufzeit gültig. Läuft sie zum Beispiel erst im Dezember ab, kann sie bis dahin auch noch genutzt werden. Erst die darauf folgende neue Bahncard wird nur noch in der Navigator-App der Deutschen Bahn gespeichert. Eine Ausnahme gibt es für die Bahncards, die vor dem Stichtag im Juni auslaufen und nicht gekündigt wurden. Deren Besitzer erhalten die neue Bahncard noch wie gewohnt als Plastikkarte. Eine weitere Ausnahme gilt für die Inhaber der Netzkarte, also der Bahncard 100. Sie wird vorläufig weiter als Plastikkarte im Umlauf sein.
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Bin ich ohne Smartphone aufgeschmissen?
Das ist nicht der Fall. Kunden können sich ihre Bahncard mit dem wichtigen QR-Code ausdrucken und den Ausdruck zusammen mit ihrem Personalausweis im Zug vorweisen. Dieses Ersatzdokument wird ebenfalls ab dem 9. Juni verfügbar sein. Auch dafür benötigen Kunden ein Online-Kundenkonto bei der Bahn. Mit einer einfachen Erklärung per Video zeigt die Bahn unter www.bahn.de/digitalebc, wie Kunden zum Papierausdruck kommen. Nötig ist dafür nur die Mailadresse, die für die Bahncard hinterlegt wurde, und ein Passwort, das bei der Einrichtung des Kundenkontos angegeben wurde.
Worauf müssen Bahncard-Besitzer achten?
Die Umstellung auf die digitale Variante der Bahncard ist zwar leicht und unkompliziert. Doch wird von den Inhabern an einer Stelle mehr Aufmerksamkeit verlangt. Da Passagiere ihren Fahrschein sozusagen im Smartphone bei sich tragen, muss das Gerät auch während der Fahrt für die Kontrolle des Tickets betriebsbereit sein. Das bedeutet vor allem, dass der Akku des Handys ausreichend geladen sein sollte, außerdem muss die App aktuell sein. Fällt das Handys mangels Strom aus, können Ticket und Bahncard nicht vorgelegt werden. Das kostet zunächst einmal richtig Geld. Der Zugbegleiter verlangt den doppelten Fahrpreis, wenigstens jedoch 60 Euro. Den größten Teil der Zahlung können Kunden zurückerhalten, wenn sie innerhalb von 14 Tagen in einem Reisezentrum der Bahn oder online ihre Karte nachträglich vorweisen. Eine Gebühr von sieben Euro behält die Bahn jedoch trotzdem ein. Und wer die Frist von zwei Wochen verstreichen lässt, ist den gesamten Betrag endgültig los.
Reicht ein Bildschirmfoto der Bahncard bei der Kontrolle aus?
Das ist eine weitere kleine Falle. Denn obwohl manche Zugbegleiter ein Auge zudrücken und sich damit zufrieden geben, ist das eigentlich keine gültige Vorlage. Das heißt, der Kontrolleur kann einen doppelten Fahrpreis nacherheben. Auch hier müssen sich Passagiere anschließend mit einem gültigen Nachweis das Geld innerhalb von zwei Wochen zurückholen. Besser ist es, bei der Kontrolle die Navigator-App aufzurufen, und die darin gespeicherte Bahncard vorzulegen. Das funktioniert auch ohne Internet oder Mobilfunk im Zug. „Das Handy muss aber funktionsbereit und die App aktualisiert sein“, raten die Verbraucherzentralen.
Warum stellt die Bahn die Ausgabe von echten Karten ein?
Offiziell begründet die Bahn den Schritt mit mehr Umweltfreundlichkeit. Denn der Verzicht auf die echten Karten spart tonnenweise Plastik ein. Außerdem argumentiert das Unternehmen mit dem starken Trend zur Digitalisierung. Zwei von drei Fahrgästen sind schon jetzt mit einem digitalen Ticket unterwegs. Auch werden über 80 Prozent der Tickets online gebucht.
Was ist, wenn ich die digitale Bahncard auf keinen Fall will?
In diesem Fall besteht für alle Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb von vier Wochen, nachdem man von der Bahn über die Umstellung informiert wird, dürfen Kunden ihre Bahncard kündigen.
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