Walldorf. Das Abfindungsprogramm für den geplanten Stellenabbau beim Walldorfer Softwarekonzern SAP ist nach monatelangen Verhandlungen unter Dach und Fach. Dies bestätigten das Unternehmen und der Betriebsrat dieser Redaktion. In Deutschland fallen voraussichtlich 2600 Stellen weg. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Geburtsjahr 1969 oder früher dürfen am Vorruhestandsprogramm teilnehmen, wie es in einer internen Mail an die Beschäftigten heißt. Darüber hinaus gibt es die Option zur Teilnahme an einem Freiwilligenprogramm, einige Bereiche sind davon ausgeschlossen. Der Konzern will die entsprechende Betriebsvereinbarung nächste Woche der Belegschaft zur Verfügung stellen.
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Ein "überaus attraktives Angebot" für die Belegschaft
„Wir haben nach sehr intensiven Verhandlungen ein gutes Ergebnis erzielt. Alle Maßnahmen sind rein freiwillig. Viele Kolleginnen und Kollegen können gut abgesichert in den Vorruhestand wechseln“, sagte Betriebsratschef Eberhard Schick. Interims-Personalchef Wolfgang Fassnacht, nannte das Angebot „überaus attraktiv“ für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus dem aktiven Arbeitsverhältnis aussteigen wollen. Die Abfindungen setzen sich zusammen aus der Beschäftigungsdauer und Gehaltshöhe.
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Beschäftigungssicherung bis Ende 2026 verlängert
Der Softwarekonzern hatte zum Jahresbeginn angekündigt, rund 8000 Stellen abzubauen. Damit will das Unternehmen Kosten einsparen und sich stärker auf Wachstumsfelder wie Künstliche Intelligenz (KI) konzentrieren. Bis Ende des ersten Quartals 2025 soll der Stellenabbau abgeschlossen sein. Vor diesem Hintergrund ist es interessant, dass Arbeitgeber und Betriebsrat jetzt die Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung um zwei weitere Jahre bis Ende 2026 verlängert haben. „Wir freuen uns über das damit verbundene Bekenntnis zum Standort Deutschland“, sagte Schick.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich einigen
Nach Schicks Angaben können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab Mai für das Vorruhestandsprogramm bewerben. Die Abfindungen werden demnach in ein Arbeitszeitkonto überführt, von diesem Konto entnehmen dann die Beschäftigten im Vorruhestand. Durch eine Absenkung der aktuellen Bezüge kann der Auszahlungszeitraum gestreckt werden. Damit würden die Vorruheständler näher ans gesetzliche Renteneintrittsalter geraten. Für das Vorruhestands- und das Freiwilligenprogramm gilt der Grundsatz der doppelten Freiwilligkeit, wie es in der Mail heißt. Beide Parteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, müssen jeweils zustimmen.
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