Mannheim. In unserem Bericht über Betriebsratsgehälter auf dem Prüfstand und arbeitsgerichtliche Verfahren ging es auch um die gescheiterte Klage des Betriebsratsvorsitzenden des Grosskraftwerks Mannheim (GKM) gegen eine drastische Kürzung seiner Bezüge. Inzwischen erfuhr diese Redaktion, dass die eingelegte Berufung vor einigen Tagen zurückgenommen wurde. Damit ist das erstinstanzliche Urteil der 7. Kammer des Mannheimer Arbeitsgerichts vom 13. April 2023 rechtskräftig. Dies bestätigt der Pressesprecher des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg.
Dienstwagen weg
Im Mai 2022 hatte das GKM die Bezüge des langjährigen Betriebsratschefs von jährlich 165 000 Euro auf 96 000 Euro gekürzt und ihm außerdem den Dienstwagen entzogen. Das Unternehmen verwies auf eine veränderte Rechtslage beim Salär freigestellter Beschäftigtenvertreter.
In dem Prozess spielte eine zentrale Rolle, ob dem gelernten Dreher eine noch nicht existierende, aber geplante Personal-Stabsstelle mit eben dieser Dotierung, nämlich 165 000 Euro, jeweils 2008 und 2009 vom damaligen Vorstand verbindlich angeboten wurde. Bei der Urteilsverkündung führte der Kammervorsitzende aus, der klagende Betriebsratsvorsitzende habe nicht hinreichend darlegen können, ob er die hoch dotierte Führungsposition tatsächlich bekommen hätte oder ob es lediglich „eine konkrete Chance“ gegeben habe.
Aus welchen Gründen ausgerechnet jetzt, da auch Betriebsräte des Sportwagenherstellers Porsche gegen Gehaltskürzungen klagen, die Berufung beim LAG zurückgenommen worden ist, dazu will sich Anwalt Dietrich Growe nicht äußern. Offenbar ist diese Entscheidung in Abstimmung mit der Gewerkschaft Verdi getroffen worden. Allerdings blieb eine entsprechende Anfrage am Mittwoch unbeantwortet.
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