Rhein-Neckar. Ein eigener Pool, eine eigene Küche und keine unmittelbaren Nachbarn – Ferienhäuser haben im Gegensatz zu Hotels oder Campingplätzen viele Vorteile. Nicht allen Inseraten im Internet ist jedoch zu trauen: Das Landeskriminalamt (LKA) und die Verbraucherzentrale (VZ) Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie Urlauber falsche Ferienhäuser-Inserate im Internet erkennen können.
Denn immer wieder gehen Urlauber Betrügern mit ihren verlockend günstigen Online-Angeboten für Ferienunterkünfte auf den Leim. Die Häuser existieren dann jedoch in Wirklichkeit gar nicht. Wer bucht und vorab bezahlt, steht bei der Anreise blöd da, da es dann weder das Ferienhaus noch einen Ansprechpartner gibt. Somit gibt es dann auch kein Geld zurück.
Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen vor falschen Ferienhäusern
Das LKA und die VZ geben machen nun in einer Pressemitteilung auf typische Merkmale betrügerischer Angebote aufmerksam. Dazu gehören zum Beispiel ungewöhnlich niedrige Mietpreise im Vergleich zu anderen Angeboten in der Region oder ein unvollständiges oder gefälschtes Impressum auf der Buchungsseite – also beispielsweise keine Nennung einer Steuernummer oder eines konkreten Firmensitzes.
Aber auch beim Verlangen von Vorkasse per Überweisung oder Bargeldtransferdiensten wie Western Union oder MoneyGram – diese lassen sich im Betrugsfall kaum rückverfolgen – sollten Kunden hellhörig werden. Ebenso, wenn Kunden keinen persönlichen Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen können, Anfragen per Telefon unbeantwortet bleiben oder nur per E-Mail oder Messenger abgewickelt werden.
Bei betrügerischen Ferienhaus-Inseraten Anzeige erstatten und Buchung dokumentieren
Zum Schutz empfehlen die Behörden, auf vollständige Kontaktdaten, ein seriöses Impressum und eine sichere Internetverbindung (https vor dem www) zu achten. Außerdem sollen Kunden möglichst per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlen – so bestehe eine bessere Chance auf Rückbuchung im Betrugsfall. Bilder können Urlauber mithilfe der Rückwärtssuche im Internet suchen, denn oft werden öffentlich zugängliche Bilder für Fake-Anzeigen genutzt. Außerdem empfehlen LKA und VZ, die Anbieter direkt anzurufen und so persönlich zu kommunizieren.
Die VZ empfiehlt auf ihrer Website weiterhin, darauf zu achten, ob das Online-Reisebüro als Veranstalter oder nur als Vermittler auftritt. Die Unterscheidung sei wichtig, denn davon hänge ab, wer bei Mängeln oder einer Insolvenz hafte. Zu finden sei diese Information meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). In diesem Zug können Kunden auch direkt prüfen, ob es überhaupt AGB auf der Seite des Reise-Portals gibt. Denn auch Online-Reisebüros können unseriös sein. Die VZ legt den Kunden deswegen nahe, die Website auf verständliche und vollständige Angaben zur gebuchten Reise, sichere Zahlungsmöglichkeiten und eine eindeutige Identifizierung des Reise-Anbieters selbst zu prüfen.
Wenn Kunden einen Verdacht haben, es könne sich um ein gefälschtes Inserat handeln, sollen sie umgehend den Betreiber des Portals informieren. Außerdem können sie Anzeige bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder mittels der Onlinewache erstatten. Betroffene sollen alle Kommunikationsverläufe, Buchungsbestätigungen und Zahlungsnachweise aufbewahren.
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