Mannheim. Im Streit um die jüngste SAP-Aufsichtsratswahl will das Mannheimer Arbeitsgericht am 10. Februar eine Entscheidung verkünden. Das sagte Ralf Büschler, Vizepräsident des Arbeitsgerichts, bei einem Anhörungstermin am Donnerstagnachmittag.
Ist bei der direkten Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat im März 2024 alles mit rechten Dingen zugegangen? Genau das bezweifeln einige – und fechten die Wahl an. In den Anträgen vor dem Arbeitsgericht werden Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit und das Wahlverfahren behauptet (Az. 8 BV 7/24). SAP weist die Vorwürfe zurück.
Eingereicht wurden die Anträge von SAP-Beschäftigten, die teilweise Mitglieder des Betriebsrats sind. Manche der Antragsteller standen selbst auf der Wahlliste – erhielten nach Informationen dieser Redaktion allerdings nur Stimmen im einstelligen Prozentbereich.
Im Mai 2024 hatte ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht keine Einigung gebracht.
Direkte Folgen für den Aufsichtsrat hat die Anfechtung zunächst nicht. Erst wenn die Anträge Erfolg hätten, müsste die Abstimmung für ungültig erklärt und wiederholt werden.
Plätze in dem 18-köpfigen Aufsichtsrat sind begehrt, denn Mitglieder können über die Strategie des Unternehmens mitentscheiden und darüber, wie der Vorstand besetzt wird. Auch die Bezahlung ist attraktiv: Laut SAP-Geschäftsbericht haben einfache Aufsichtsratsmitglieder im Jahr 2023 größtenteils zwischen 200 000 und 300 000 Euro erhalten.
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