München. Die sogenannte Lichthupe zu nutzen ist im Straßenverkehr durchaus erlaubt, allerdings nur in wenigen Fällen. Über die korrekte Verwendung dieses durch kurzes Aufblenden des Fernlichts erzeugten Leuchtzeichens berichtet die „ADAC Motorwelt“.
Erlaubt sind das Warnen vor einer Gefahr und die Ankündigung eines Überholvorgangs außerhalb geschlossener Ortschaften. Doch Vorsicht: Zwar ist es auch auf der Autobahn erlaubt, die Lichthupe wenige Sekunden lang einzusetzen, wenn der Vorausfahrende eine Überholabsicht nicht erkennt. Aber laut ADAC kann es im Zusammenhang mit zu dichtem Auffahren als Nötigung angesehen werden. Wer die Lichthupe missbräuchlich nutzt, muss mit Bußgeldern bis hin zu Fahrverboten rechnen. tmn
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